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Nach vorherigem Strafbefehl

38-jähriger Bad Harzburger nach Betrugsvorwurf freigesprochen

Der Angeklagte erhält aufgrund von Arbeitsunfähigkeit rund 900 Euro im Monat vom Jobcenter.  Symbolbild: GZ-Archiv

Der Angeklagte erhält aufgrund von Arbeitsunfähigkeit rund 900 Euro im Monat vom Jobcenter. Symbolbild: GZ-Archiv

Der Mann aus Bad Harzburg soll sich 877 Euro vom Jobcenter ergaunert haben. Die Verteidigung sah hingegen einen "Erinnerungsfehler" beim Mandanten, ein Täuschungsversuch liege allerdings nicht vor. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

Von Corina Klengel Donnerstag, 13.01.2022, 09:30 Uhr

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Bad Harzburg/Goslar. Ein 38-jähriger Mann aus Bad Harzburg musste sich wegen versuchten Betrugs des Jobcenters vor dem Amtsgericht Goslar verantworten. Zunächst erging ein Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 15 Euro, also zusammen 900 Euro. Dagegen setzte er sich zur Wehr – erfolgreich, denn er wurde freigesprochen.

Stein des Anstoßes war ein Brief des Beschuldigten vom Februar 2020, in dem er dem Jobcenter mitteilte, dass ihn eine der Zahlungen im Vorjahr nicht erreicht hätte und er um Nachzahlung bäte. Dabei ging es um eine monatliche Rate in Höhe von 877 Euro des aufgrund von Krankheit arbeitsunfähigen Bad Harzburgers.

Die Besonderheit: In 2019 besaß der 38-Jährige noch gar kein Konto. Er bekam statt der üblichen Überweisung jeweils monatliche Verrechnungsschecks. Der Scheck für Oktober 2019, so der Beschuldigte, sei fehlerhaft und deshalb nicht einlösbar gewesen. Er habe diesen zurückgebracht und um einen neuen Scheck gebeten. Das Jobcenter allerdings ermittelte, dass ein Scheck für Oktober eingereicht worden sei, und witterte Betrug.

Der Verteidiger des 38-Jährigen, Dr. Olaf Schröder, sah hingegen die Erfordernisse für eine Verurteilung nicht erfüllt. Sein Mandant habe weder einen Tatplan noch den Vorsatz gehabt, sich in betrügerischer Weise zu bereichern. Ihm sei einzig ein „Erinnerungsfehler“ vorzuwerfen. Da er sich seiner Erinnerung selbst nicht sicher war, habe er in jenem Schreiben an das Jobcenter explizit um eine Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. Einen Täuschungsversuch, was die Voraussetzung eines Betruges darstellt, habe es deswegen nicht gegeben.

Dieser Argumentation folgten sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft. Richter Julian Pinkwart betonte jedoch in der Urteilsbegründung, die Anklage sei nicht „völlig aus dem blauen Dunst“ heraus erhoben worden, sondern nachvollziehbar. Doch letztlich war auch Pinkwart der Auffassung, dass besagter Brief nicht mit der Absicht verfasst worden sei, zu betrügen.

 

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