Schöffengericht fällt Urteil zu schwerer Brandstiftung
28-Jährige verspürt Drang zum Zündeln - Flammen greifen auf Haus in Goslar über

Eine 28-Jährige wird im Goslarer Amtsgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Frau gibt zu, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol zwanghaft Sachen anzündet. Neben kleinen Bränden führt vor allem eine schwere Brandstiftung in Oker zum Urteil. Symbolfoto: Pixabay
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Julian Pinkwart hatte über einen nicht alltäglichen Fall zu entscheiden. Eine 28-jährige Frau aus Schöningen verspüre jedes Mal, wenn sie Alkohol trinkt, den zwanghaften Drang Feuer zu legen. Infolgedessen zündelte sie im vergangenen Jahr gleich dreimal. In einem Fall traten die Flammen jedoch auf ein Wohnhaus über.