Fischfang
Sechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern
Die Freizeitfischerei auf Aal ist in Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern verboten. Für die Berufsfischerei in Nordsee und Ostsee gelten spezielle Ausnahmen mit Aal-Schonzeiten.