Sportgericht: Zwei Fälle aus dem Kuriositätenkabinett

Eine Rote Karte hat für einen Spieler des VfB Dörnten ungeahnte Folgen. Foto: dpa
Rekordverdächtige 23 Fälle hatte das Sportgericht des Fußballkreises Nordharz in den vergangenen Wochen zu bearbeiten, darunter zwei aus dem Kuriositätenkabinett. Einmal traf es den VfB Dörnten, ein zweites Mal musste der Niedersächsische Fußballverband eingeschaltet werden.
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Es gab nicht nur spektakuläre, sondern auch kuriose Fälle, die das Sportgericht des Fußballkreises Nordharz zuletzt beschäftigten. Verstrickt war der VfB Dörnten. Im September erhielt im Spiel VfB-Zweiten bei der SG Gustedt/Innerstetal (3. Nordharzklasse) ein Gästeakteur die Rote Karte, weil er eine Torchance regelwidrig verhindert hatte. So weit, so normal. Allerdings benötigte der Unparteiische aus dem Salzgitter-Raum fast drei Wochen, diesen Sachverhalt auch im elektronischen Spielbericht einzugeben. Als Grund für die Verzögerung nannte er, dass sein Handy defekt gewesen sei.
Weil der VfB-Spieler, der selbst Unparteiischer ist, nicht wusste, wie lange er gesperrt ist, fragte er bei einem Schiedsrichterfunktionär nach. Dieser erklärte ihm, dass er nach einem Spiel wieder auflaufen könne. Die Dörntener setzten den Mann daraufhin am 26. September sowie 2. und 3. Oktober ein, darunter auch beim 10:0 der Ersten gegen die SG Sehlde. Eine Sperre sei nicht erkennbar gewesen, weil das in solchen Fällen übliche Schloss im elektronischen Spielbericht nicht aufgetaucht sei, sagt VfB-Trainer Marco Elsenbruch.
Umso heftiger das Erwachen, als den Dörntenern plötzlich Verwaltungsentscheide ins Haus flatterten, in denen die drei Partien mit 0:5 gegen den VfB gewertet und jeweils Geldstrafen ausgesprochen wurden. Das wollte der Verein nicht auf sich sitzen lassen und ging vor das Sportgericht.
Der Spielausschuss habe zwar korrekt gehandelt, stellte dieses unter Leitung von Nico Stolzen (Clausthal-Zellerfeld) fest, sah allerdings auch einen eindeutigen , vor allem stärker wiegenden Verstoß des Unparteiischen gegen die Schiedsrichterordnung. Diese schreibe eine unverzügliche Meldung vor, möglichst am Spieltag.
Die Einlassungen des Unparteiischen, dass sein Mobiltelefon nicht zu gebrauchen war, überzeugten das Sportgericht nicht. In der heutigen Zeit gebe es genug Wege, um den Spielbericht zu bearbeiten. Das Ende vom Lied: Die drei Verwaltungsentscheide wurden kassiert, die Wertungen ufgehoben. Von einer Strafe für den Schiedsrichter sah das Kreissportgericht ab. Dieses sei Sache des Kreisschiedsrichterausschusses.
Zu beschäftigen hatte sich das Spielgericht auch mit einem Abbruch eines Jugendspiels. Dieses erklärte der Unparteiische für beendet, nachdem er den Trainer eines Teams des Platzes verwiesen hatte. Grund für seinen Entschluss sei gewesen, dass die Mannschaft nun keinen volljährigen Betreuer mehr am Spielfeldrand stehen habe und daher nicht weiterspielen dürfe.
Stolzen gab den ungewöhnlichen Fall an den Niedersächsischen Fußballverband weiter, der ihm aber auch keine eindeutige Rechtsauffassung habe liefern können. „Das war eine Entweder-Oder-Entscheidung“, sagt Stolzen. Er entschied sich daher für ein salomonisches Urteil. Die Partie wird neu angesetzt, und der Trainer muss eine Geldstrafe berappen.