Gericht
Spielhallen müssen Mindestabstand zu Schulen einhalten

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Spielhallen müssen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bremen einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen einhalten. Das Gericht bestätigte damit das Bremische Spielhallengesetz, wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag mitteilte. Demnach bekommen Spielhallen keine Erlaubnis, wenn sie den Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen unterschreiten.