Bundesverwaltungsgericht

GZ Plus IconSöder lobt Leipziger Urteil: Das Kreuz „gehört zu Bayern”

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen.

Ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude in Bayern - seit Jahren wird darüber gestritten, ob das rechtmäßig ist. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Doch der Streit ist noch nicht zu Ende.

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