Bundesverwaltungsgericht
Söder lobt Leipziger Urteil: Das Kreuz „gehört zu Bayern”

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen.
Ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude in Bayern - seit Jahren wird darüber gestritten, ob das rechtmäßig ist. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Doch der Streit ist noch nicht zu Ende.