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Nach Entscheidung des Kreissportgerichts

SV Hahndorf zieht vor das Bezirkssportgericht

SV Hahndorf zieht vor das Bezirkssportgericht

Der SV Hahndorf kämpft weiter gegen den Verlust der Punkte aus dem Spiel gegen die TSG Jerstedt. Nach der Entscheidung des Kreissportgerichts zieht er nun vor das Bezirkssportgericht weiter. Der Verein beruft sich auf zwei klare Argumente.

Von Björn Gabel Montag, 18.10.2021, 15:15 Uhr

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Der SV Hahndorf lässt nicht locker. Der Verein aus der 1. Fußball-Nordharzklasse zieht vor das Bezirkssportgericht, nachdem das Kreissportgericht dem SVH wegen eines Verstoßes gegen die Wechselregelungen die Punkte aus der Partie gegen die TSG Jerstedt (3:2) aberkannt hatte.

Nach einem Gespräch mit der Mannschaft habe der Vorstand beschlossen, den Vorgang nicht auf sich beruhen zu lassen, sagt Obmann Joachim Bürdeck. Die Spieler hätten auch intern gesammelt, um die Kosten, die möglicherweise auf den Verein zukommen, tragen zu können.

Zwei Sachverhalte sind für die Hahndorfer nicht schlüssig. So berief sich das Kreissportgericht unter der Leitung von Nico Stolzen (Clausthal-Zellerfeld) auf eine höchstrichterliche Entscheidung im Fall des DFB-Pokalspiels zwischen Preußen Münster und demVfL Wolfsburg. Aus Sicht des SVH sind die Fälle jedoch anders gelagert. Während Bundesligist Wolfsburg damals einen Spieler zu viel einwechselte (sechs statt fünf), vollzog Hahndorfs Trainer Stephan Wellegehausen nur vier statt der seit dieser Saison möglichen fünf Wechsel. Allerdings verstieß der SVH dagegen, dass nur dreimal während des Spiels sowie in der Halbzeitpause Spieler ausgetauscht werden können.

Bürdeck sieht jedoch die Ausschreibung des Kreises Nordharz nicht als eindeutig formuliert an. Dort stehe lediglich, dass es in einem Spiel drei Wechselperioden gebe. „Was aber ist eine Wechselperiode?“, fragt sich Bürdeck. Er habe zum Spaß mal gegoogelt und dabei nur Auskünfte zum Thema Wechsel im Sommer und Winter bekommen. Die Ausschreibung des Bezirks Braunschweig sei hingegen eindeutig formuliert, so Bürdeck. Wäre dieses auch im Kreis Nordharz der Fall, dann hätte sich der Verein in sein Schicksal gefügt.

Wann der Fall vor dem Bezirkssportgericht verhandelt wird, ist noch offen. Sollte Hahndorf erneut unterliegen, hält es sich der Verein offen, ob er den Klageweg weiter beschreitet und im nächsten Schritt das Verbandssportgericht einschaltet. „Ich will erst einmal das Urteil des Bezirkssportgerichts abwarten, ob es für uns schlüssig ist“, sagt Bürdeck.

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