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Die Punkte sind weg

SV Hahndorf scheitert vor dem Bezirkssportgericht

Ein 25-jähriger Goslarer muss sich vor Gericht für den Anbau von Marihuana verantworten.  Foto: Privat

Ein 25-jähriger Goslarer muss sich vor Gericht für den Anbau von Marihuana verantworten. Foto: Privat

Nun ist es amtlich: Der SV Hahndorf verliert die Punkte aus dem Spiel gegen TSG Jerstedt. Der Verein scheitert vor dem Bezirkssportgericht. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Von Björn Gabel Donnerstag, 25.11.2021, 17:27 Uhr

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Der SV Hahndorf ist die Punkte aus der Partie gegen die TSG Jerstedt endgültig los. Das Bezirkssportgericht unter der Leitung von Thomas Menzel (Braunschweig) hat jetzt die Berufung des Vereins aus der 1. Fußball-Nordharzklasse gegen ein entsprechendes Urteil des Kreissportgerichts zurückgewiesen.

Was war passiert? Der SVH hatte in der Begegnung am 1. September, die er am Ende mit 3:2 gewann, einen Verstoß gegen die seit dieser Saison geltende Wechselordnung begangen. Diese sieht vor, dass es zuzüglich zur Halbzeitpause während des laufenden Spiels drei Wechselperioden gibt. Hahndorf hatte aber viermal gewechselt, einmal vor der Pause, dreimal während des zweiten Abschnitts.

In der Begründung für seine Berufung hatte sich SVH-Obmann Joachim Bürdeck unter anderem an dem Begriff Wechselperiode gestoßen, den der Kreis Nordharz in seiner Ausschreibung nutzt. Dieser sei nicht genau definiert. Er, Bürdeck, verstehe darunter die Zeit, in der Vereinswechsel von Spielern möglich sind, nicht das Wechseln während des Spiels.

Das Bezirkssportgericht legte in seinem Urteil allerdings dar, dass es sich bei Wechselperiode um ein Synonym handele, das mit Begriffen wie Wechselmöglichkeit oder Wechselfenster gleichzusetzen sei. Menzel führt ein Beispiel an: Zwei Mannschaften wechseln auf einen Schlag fünf Spieler. Dieser Vorgang dauert sechs Minuten, weil noch ein verletzter Spieler vom Feld gebracht werden muss – das sei ein Fenster, eine Möglichkeit, aber eben auch eine Periode.

Dass in der NFV-Satzung der Begriff Wechselperiode ausschließlich im Zusammenhang mit Vereinswechseln genutzt werde, genau 41 Mal, wie Bürdeck ermittelt hatte, sei zwar richtig. Paragraf 14 der NFV-Ordnung erlaube aber „abweichende Regelungen beim Auswechseln von Spielern“, wovon der Kreis Nordharz Gebrauch gemacht habe.

„Wir haben sehr intensiv geforscht und uns die Sache nicht leicht gemacht“, sagte der Vorsitzende des Bezirkssportgerichts. Eine Revision ließ er nicht zu, weil der Sachverhalt nicht verbandsrelevant sei. Hahndorf bleibt nun auf den Verfahrenskosten im unteren dreistelligen Bereich sitzen, mehr wehtut aber der Verlust der Punkte. Bürdeck war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die neue Wechselregelung hat dem Bezirkssportgericht in dieser Saison schon ordentlich Arbeit beschert, unter anderem einen spektakulären Fall in der Bezirksliga 4 (die GZ berichtete). Braunschweig wendet als einziger der vier Bezirke in Niedersachsen die Regelung an, die auch für Profis gilt. Alle anderen Bezirke haben sich auf vier Wechsel verständigt „und fahren damit gut“, wie Menzel feststellte.

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