Arbeit
Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Yoga-Ashram

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin, hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn.
Yoga Vidya betreibt bundesweit Yoga-Zentren und bietet Tausende Kurse an. Mitglieder leisten Seva - uneigennützige Dienste. Doch ist ein Taschengeld dafür genug?