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GZ Plus IconPriesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Yoga-Ashram

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin, hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin, hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn.

Yoga Vidya betreibt bundesweit Yoga-Zentren und bietet Tausende Kurse an. Mitglieder leisten Seva - uneigennützige Dienste. Doch ist ein Taschengeld dafür genug?

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