OVG bestätigt Verlust des Ruhegehalts gegen Ex-Polizeichef
Die Entscheidung des Senats wurde mit ihrer Verkündung rechtskräftig. (Symbolbild) Foto: Philipp Schulze/dpa
Das OVG in Lüneburg bestätigt die Aberkennung des Ruhegehalts gegen den früheren Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt. Er habe von einer Mitarbeiterin sexuelle Gefälligkeiten gefordert.
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Lüneburg. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Berufung des früheren Leiters der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt gegen die Aberkennung des Ruhegehalts zurückgewiesen. Damit wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom Juni 2023 (Az.: 11 A 1/22) bestätigt. Der Ex-Polizeichef war vom Landgericht Braunschweig wegen Bestechlichkeit in einem minder schweren Fall verurteilt worden, weil er von einer Mitarbeiterin einer anderen Polizeidienststelle sexuelle Gefälligkeiten gefordert und im Gegenzug eine Beförderung in Aussicht gestellt habe.
Durch sein Angebot, die Karriere im Falle sexueller Gefälligkeiten zu fördern, habe der Beamte gegen seine Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung, gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, seine Folgepflicht sowie gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen, entschied das OVG. Aus diesem Verhalten resultiere ein endgültiger Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine künftige pflichtgemäße Amtsführung, so dass er als aktiver Beamter aus dem Beamtenverhältnis hätte entfernt werden müssen.
Dementsprechend sei in seinem Fall als Ruhestandsbeamter die Höchstmaßnahme der Aberkennung seines Ruhegehalts angemessen. Dass der Beamte nach dem Dienstvergehen in den Ruhestand getreten sei, rechtfertige keine Milderung der Disziplinarmaßnahme. Die Entscheidung des Senats wurde mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Polizeichef war im Herbst 2016 eingeleitet worden. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein anderes Verfahren wegen Stalking-Vorwürfen gegen ihn eingestellt. Die Affäre hatte Wellen bis ins Innenministerium geschlagen.