Für Einsatz gegen Hochwasser
Ministerium erleichtert Freistellung von Landesbediensteten
Für den Einsatz gegen das Hochwasser in Niedersachsen erleichtert das Innenministerium die Freistellung von Landesbediensteten. Dazu wurden Hinweise zur Gewährung von Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub bekannt gegeben, wie das Innenministerium in Hannover am Freitag mitteilte. Die Regelungen, die bereits am Donnerstag in Umlauf gebracht wurden, sollen demnach als Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte etwa beim Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr dienen, hieß es.