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Testbescheinigung

Landkreis Goslar beantwortet Fragen zu Schnelltests und FFP2-Maskenpflicht

Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. Foto: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild

Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. Foto: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild

Seit Mittwoch gilt im Landkreis Goslar aufgrund der Warnstufe 2 die 2G-Plus-Regelung, als Geimpft oder Genesen plus Test, sowie eine FFP2-Maksenpflicht in bestimmten Bereichen.  Das sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit Fragen zu diesen Themen an den Landkreis wenden - dieser hat  jetzt einen Überblick über die geltenden Regeln veröffentlicht.

Donnerstag, 02.12.2021, 13:30 Uhr

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Goslar. Der Landkreis Goslar berichtet von einem großen Anstrum auf die Corona-Teststationen, seit die Warnstufe 2 ausgerufen wurde. Aufgrund dieser gilt in vielen Bereichen die 2G-Plus-Regelung - Zutritt haben also nur noch Geimpfte und Genesene, die außerdem einen tagesaktuellen Test vorweisen können. "Vielerorts stehen kurzfristig keine Termine mehr zur Verfügung oder es bilden sich lange Warteschlangen in der Hoffnung noch einen Schnelltest zu ergattern", berichtet die Landkreis über die derzeitige Station an den Schnelltest-Stationen.

Zudem mehren sich die Anfragen zu dem Prozedere - der Landkreis hat in einer Übersicht die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

Unter Aufsicht können sich Bürgerinnen und Bürger an folgenden Orten testen lassen:

  • In einem zugelassenen Testzentrum, in Apotheken oder in einer Arztpraxis.
  • Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  • Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführt und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Die Bescheinigung, die bei einem negativen Testergebnis ausgestellt wird, kann in Niedersachsen innerhalb von 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden, teilt der Landkreis mit. Bei einem negativen PCR-Test gilt die Bescheinigung 48 Stunden.

Wichtig ist, dass das Dokument den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie die Adresse der getesteten Personen angibt. Zudem muss auch neben dem Testergebnis auch der Name und der Hersteller des Tests, die Testart, das Testdatum und die -uhrzeit, sowie der Name und die Firma der beaufsichtigenden Person auf der Bescheinigung dokumentiert sein.

Ein entsprechender Vordruck für eine solche Testbescheinigung kann auf der Corona-Infoseite des Landkreises unter www.landkreis-goslar.de heruntergeladen werden.

Auch die Fragen zu einer FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel mehren sich laut Landkreis. Die Warnstufe 2 sieht vor, dass diese Masken in vielen Bereichen ausschließlich eingesetzt werden. Im Einzelhandel aber gibt es eine solche Pflicht bisher nicht, teilt der Landkreis mit - das werde sich in Zukunft aber wohl noch ändern. "Sie wird aber vermutlich kommen", so der Landkreis Goslar. Die Gesundheitsämter raten bereits jetzt, die FFP2-Maske einer OP-Maske in jeder Situation vorzuziehen.

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