Gerichtsentscheidung

GZ Plus IconKeine Kostenerstattung für Augen-OP in der Türkei

Eine Figur der blinden Justitia.

Eine Figur der blinden Justitia.

Eine Operation der Augen wegen grauen Stars im Ausland gilt nach einer Gerichtsentscheidung nicht als Notfallbehandlung - und wird nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die Berufung einer 1965 geborenen türkischstämmigen Frau gegen eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Hannover sei zurückgewiesen worden, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag zu der Entscheidung vom 19. Dezember 2023 mit. Ein Anspruch auf Erstattung von 1552,50 Euro für die Augenoperation in der Türkei und das Einsetzen von Linsen in beide Augen bestehe nicht.

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