Soziales
Jobcenter zahlt nicht für Hunde

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Bschluss festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss.
Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.