Soziales

GZ Plus IconJobcenter zahlt nicht für Hunde

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Bschluss festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Bschluss festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss.

Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region