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GZ Plus IconHaftung von Motorhersteller im Dieselskandal? BGH skeptisch

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Geprellte Dieselfahrer haben nach erster Einschätzung des Bundesgerichtshofes (BGH) möglicherweise keinen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller eines manipulierten Motors, wenn dieser Motor im Auto eines anderen Autobauers verbaut ist. Eine Haftung treffe in diesen Fällen wohl eher den Fahrzeughersteller, deutete der Diesel-Senat am Montag in seiner Einführung an. Denn dieser stelle die Bescheinigung dafür aus, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug mit den entsprechenden EU-Vorgaben übereinstimme. Eine Vertrauensbeziehung gebe es damit nur zwischen Autokäufer und Autohersteller. Ein Urteil sollte noch am Nachmittag um 17.00 Uhr fallen (Az.: VIa ZR 1119/22 ).

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