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GZ Plus IconEU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, aber es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz zufolge künftig anders sein.

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