Bundesverfassungsgericht

GZ Plus Icon„Cum Ex”-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde

Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet.

Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet.

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die „Süddeutsche Zeitung” durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.

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