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GZ Plus IconBundesverfassungsgericht hält an Cannabis-Verbot fest

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1994 beschlossen, dass die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1994 beschlossen, dass die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Mehrere Amtsgerichte halten das Betäubungsmittelgesetz bezüglich Cannabis für verfassungswidrig, doch das Bundesverfassungsgericht weicht nicht von seiner bisherigen Meinung ab.

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