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Vereinsstrafe, individuelle Strafe, Geldstrafe

Nach Ausschreitungen in Dorstadt: Das sind die Folgen für den KSC Wolfenbüttel

Wenn es nach den Plänen des Bezirksspielausschusses geht, rollt der Ball in den Bezirksligen ab der Saison 28/29 auf nur noch 14 Plätzen. Foto: GZ-Archiv

Wenn es nach den Plänen des Bezirksspielausschusses geht, rollt der Ball in den Bezirksligen ab der Saison 28/29 auf nur noch 14 Plätzen. Foto: GZ-Archiv

Die Ausschreitungen in Dorstadt haben für den KSC Wolfenbüttel harte Folgen. Der Verein darf unter anderem für mehrere Monate an keinem Wettbewerb des Fußballkreises Nordharz teilnehmen. Die GZ gibt einen Überblick über die Strafen.

Von Björn Gabel Montag, 15.11.2021, 13:32 Uhr

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Das hat es im Fußballkreis Nordharz noch nicht gegeben. Mit dem KSC Wolfenbüttel ist erstmals ein kompletter Verein für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen worden. Nach den Ausschreitungen im Anschluss an die Partie bei der SG Bohrstadt können bis zum 31. März 2022 beide Herrenmannschaften nicht an Wettbewerben des Kreises teilnehmen.

Dreieinhalb Stunden tagte das Kreissportgericht unter der Leitung von Nico Stolzen (Clausthal-Zellerfeld) am Samstagabend in Groß Flöthe, um die Geschehnisse nach dem 3:2-Sieg des KSC in Dorstadt am 3. Oktober aufzuarbeiten. Das Gremium hörte Beteiligte, sichtete Videoaufnahmen und legte anschließend ein Strafmaß an, das in dieser Höhe Seltenheit hat. Dass der Kreis am Sonntagabend eine offizielle Mitteilung über das Verfahren verschickte – auch das ein Novum – zeigt, wie sensibel das Thema ist.

Das Sportgericht reizte seinen Ermessensspielraum mehrfach fast vollständig aus, wie ein Überblick über die verhängten Strafen zeigt.

Vereinsstrafe: Die Vereinssperre für den KSC läuft vom 13. November bis zum 31. März 2022. In diesem Zeitraum werden alle Spiele für den Gegner gewertet. Die konkreten Auswirkungen sind überschaubar. Die KSC-Erste, derzeit Tabellenzweiter der Staffel 4 der 1. Nordharzklasse, muss kampflos das erste Spiel der Rückrunde am 27. März bei der SG Lucklum-Veltheim abgeben und fliegt zudem aus dem Nordharzpokal. Profiteur wäre der FC Othfresen, der am Sonntag zur Zweitrundenpartie in Wolfenbüttel antreten sollte. Beide Spiele gelten bisher lediglich als abgesetzt, da das Urteil des Kreissportgerichts noch keine Rechtskraft erlangt hat. Diese gilt erst, wenn der KSC auf eine Berufung verzichtet oder in höheren Instanzen unterliegt.

Individuelle Strafen: Ein Spieler des KSC, der in der 60. Minute nachtrat und damit eine erste Rudelbildung auslöste, wurde bis zum 31. Januar 2022 gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Weitaus heftiger erwischte es einen Wolfenbüttler Kicker, der nach der Partie Faustschläge verteilte. Er erhielt neben einer Geldstrafe die Höchststrafe von einem Jahr Sperre und kann erst am 6. Oktober 2022 wieder Fußball spielen. Erschwerend sei hinzugekommen, dass die Einlassungen des Spielers in der Verhandlung „eine Farce“ gewesen seien, so Stolzen. Die Behauptungen des KSC-Akteurs hätten durch Videoaufnahmen eindeutig widerlegt werden können. Dieses wertete das Sportgericht daher als vorsätzlichen Verstoß gegen Satzung und Ordnung des Verbandes.

Die höchste individuelle Geldstrafe in Höhe von 300 Euro erhielt der Trainer des KSC, der ebenfalls in die Schlägereien verwickelt war. Zudem wurde er mit einem Tätigkeitsverbot bis zum 30. Juni 2022 belegt.

Geldstrafen: Beide Vereine müssen jeweils 500 Euro berappen „wegen der Vernachlässigung, sowie sportwidrigen Verhalten seiner Anhänger, Spieler und Offiziellen“, wie es in der Erklärung des Kreises heißt. Gastgeber SG Bohrstadt wird unter anderem zur Last gelegt, dass der Weg in die Kabinen für die Gäste versperrt war. Die Verfahrenskosten trägt zu zwei Dritteln der KSC, zu einem Drittel die SG Bohrstadt.

Wie geht es weiter? Ob der KSC Wolfenbüttel weitere Rechtsmittel einlegt und vor das Bezirkssportgericht zieht, ist offen. Vorsitzender Hassan Hussein ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet: „Ich sage zurzeit lieber gar nichts.“ Auf das Kreissportgericht warten bereits die nächsten Fälle. Es beschäftigt sich mit zwei Spielabbrüchen, in die die 3. Mannschaft des VfL Oker aus der 2. Nordharzklasse verwickelt war.

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