Autoverbandskasten: Das sollte jetzt enthalten sein

Verbandskasten im Auto: Am 1. Februar endet die Übergangsfrist. Laut der neuen DIN-Norm sollen dann zwei medizinische Masken enthalten sein. Foto: Klose/dpa
Zum 1. Februar ändert sich mit der aktualisierten DIN-Norm für Verbandskästen im Auto der Inhalt. Doch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Reform noch nicht angekommen. Was müssen Autofahrer nun dabeihaben – oder auch nicht?
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In der DIN-Norm 13164 ist der Inhalt von Auto-Verbandskästen festgelegt. Am 1. Februar 2022 wurde sie überarbeitet; bis zum 1. Februar 2023 gilt noch eine Übergangsfrist. Die wesentliche Änderung der neuen Norm: Zwei medizinische Gesichtsmasken gehören nun zur Ausstattung der Erste-Hilfe-Kästen. Doch: Es müssen keine FFP2-Masken sein – Op-Masken sind ausreichend.
Nicht verpflichtend
Die neue DIN-Norm ist aber nicht verpflichtend. Sie wird regelmäßig von einem Gremium überarbeitet, damit sie hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen dem Stand der Technik entspricht. In alte Verbandskästen, die noch den Inhalt nach der DIN-Norm von 1998 oder 2014 enthalten, müssen auch nach dem 1. Februar keine Masken sein. „Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandskästen“, teilt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf GZ-Anfrage mit.
Was gilt laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?
Rechtlich verbindlich ist der Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Er legt fest, welches Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vorhanden sein muss. Demnach muss im Auto Erste-Hilfe-Material vorhanden sein, „das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.“
Verbandsmaterialien regelmäßig prüfen
Dennoch ist es sinnvoll, den Verbandskasten regelmäßig zu überprüfen. Er enthält auch Material mit einem Verfallsdatum – sind sie abgelaufen, muss aber nicht der gesamte Kasten ausgetauscht werden. Es gibt auch Nachfüllpakete, die nur die Teile mit Ablaufdatum enthalten. Fehlt der Kasten im Auto oder ist der Inhalt abgelaufen, droht ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro.
Das muss nach der neuen DIN-Norm im Verbandskasten enthalten sein
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 medizinische Gesichtsmasken
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Nach der alten Norm aus dem Jahr 2014 musste außerdem noch ein Dreiecktuch und ein Verbandtuch (40x60 cm) enthalten sein. jhb
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