Braunlage: Nicht jeder muss den Gehweg vor dem Haus freischippen

Viele Nebenstraßen in Braunlage, wie im Bild der Schlesierweg, werden breit aufgepflügt, und die Anwohner müssen deshalb den Gehweg vor ihrem Haus nicht vom Schnee befreien. Foto: Eggers
Das Thema sorgt jedes Jahr für Diskussionen. Einige Bürger können nicht verstehen, warum sie den Gehweg vor ihrem Haus im Winter freischippen müssen, andere aber nur einen Streifen an der Straße für die Fußgänger streuen müssen.
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Braunlage. Jetzt, wo der Schnee so kräftig gefallen ist, müssen die Anwohner einiger Nebenstraßen in Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß den Gehweg vor ihrer Haustür nicht mehr zur Gänze räumen. Denn, wie die Stadt jetzt in einer Bekanntmachung schreibt, lässt die Kommune bei der Schneeräumung die Fahrbahnen weit aufpflügen und lagert mangels Platz den Schnee auf den Bürgersteigen.
Damit soll unter anderem auch erreicht werden, dass die Straßen weiter befahrbar sind. Dennoch heißt das nicht, dass die Einwohner dieser Bereiche nun ihre Hände in den Schoß legen können. Sie sind laut der Mitteilung nicht völlig von der Räumpflicht befreit, sondern müssen einen mindestens 1,50 Meter breiten Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte bestreuen und gegebenenfalls vom Schnee befreien.
Diese Regel gilt in folgenden Straßen in Braunlage: Am Gehren, Herzog-Johann-Albrecht-Straße (Ostseite ab Bismarckstraße in Richtung Jermerstein und teilweise Westseite hinter Herzog-Johann-Albrecht-Straße 14 bis Einmündung Bismarckstraße), Oberförster-Ulrichs-Straße, Waldweg, Am Jermerstein, Wurmbergstraße, Hüttebergstraße, Ramsenweg, Gartenstraße, Am langen Bruch, Dr.-Barner-Straße, Obere Bergstraße, Kleine Bergstraße, Karl-Röhrig-Straße, Am Bodefall, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße, Eichendorffstraße (Westseite und teilweise Ostseite ab Grundstück Am Steinfeld 20 bis Grundstück Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße1), Von-Langen-Straße (Nordseite), Schützenstraße (Südseite), Lauterberger Straße (Nordseite ab Einmündung Lederhecke bis Einmündung Am Marienhof), Robert-Roloff-Straße, Schlesierweg, Ferdinand-Thomas-Weg, Tanner Straße (Westseite), Brunnenbachsweg, Am Hasselhof, Am Brandhai, Am Bahnhof, Karl-Moritz-Weg, Bodestraße, Am Buchholzplatz (Südseite), Lederhecke, Kolliestraße, Neue Heimat, Arnikagrund, Anemonenweg, Am Marienhof, Zu den Silberschächten, Am Steinfeld, Blankenburger Straße, Am Zoll, Am Schultal, Flurweg, Birkenweg, Dr.-Vogeler-Straße, Neue Straße und Bismarckstraße (Südseite).
Für Hohegeiß gilt sie in folgenden Straßen: Am Kurpark, Bohlweg, Brockenblickstraße, Hindenburgstraße (von der Ecke Lange Straße bis Hotel „Panoramic“) und Wilhelm-Raabe-Straße (Nordseite). Und im Ortsteil St. Andreasberg sind betroffen: Auf der Höhe, Schwalbenherd 17 bis 19, Krumme Straße, Obere Grundstraße (östliche Seite von Hausnummer 8 bis 24), Einmündung Straße Am Kurpark (östliche Seite bis zum Hausgrundstück Untere Grundstraße 23), An der Rolle (östliche Seite), Clausthaler Straße (östliche Seite bis zur ehemaligen Realschule), Katharina-Neufang-Straße (bis zur Glückauf-Schule, Katharina-Neufang-Straße 48), Glückauf-Weg (teilweise, Parkplatz Schulstraße bis Grundstück Glückauf-Weg 29), Am Gesehr (östliche Seite bis zur Braunlager Straße) und die östliche Seite des Hangwegs.
In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Braunlage auf die Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung, in der alle sonstigen Einzelheiten geregelt seien. Exemplare erhalten die Grundstückseigentümer kostenlos im Rathaus, Zimmer 15, oder können unter www.braunlage.de unter der Rubrik „Bürgerservice“ aus dem Internet heruntergeladen werden.