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Nach Unfall in Goslar

Freispruch: 39-jähriger Lkw-Fahrer kann Führerschein behalten

Ein Lkw-Fahrer aus Königslutter soll in Goslar einen Pkw gerammt und dann Fahrerflucht begangen haben. Am Ende wird er freigesprochen.

Ein Lkw-Fahrer aus Königslutter soll in Goslar einen Pkw gerammt und dann Fahrerflucht begangen haben. Am Ende wird er freigesprochen. Foto: Young/dpa

Am Ende musste der Richter mit sich ringen. Aber er sprach den Angeklagten frei. Das der 39-jähriger Kraftfahrer aus Königslutter in Goslar Fahrerflucht begangen haben soll, stehe nicht zweifelsfrei fest.

Von Corina Klengel Montag, 01.07.2024, 16:00 Uhr

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Goslar. Einem 39-jährigen Familienvater aus Königslutter wurde vorgeworfen, mit seinem Laster in Goslar einen PKW gerammt und sich dann vom Unfallort entfernt zu haben. Das beschädigte Fahrzeug wurde laut Anklage „komplett zerstört“.

An dem Skoda entstand ein Schaden von 10.000 Euro. Dennoch durfte sich der Angeschuldigte nach der Beweisaufnahme über einen Freispruch freuen. Richter Mark Linnemann hob mit dem Urteil auch die Einziehung der Fahrerlaubnis auf und gab dem 39-jährigen LKW-Fahrer noch im Gerichtssaal seinen Führerschein zurück. Der Grund für den Freispruch lag darin, dass dem 39-Jährigen nicht nachgewiesen werden konnte, dass er bemerkte, welchen Schaden er beim Rückwärtsrangieren anrichtete.

Am Tattag stand vor dem Goslarer Betrieb bereits ein weiterer Laster, der auf Entladung wartete, als der Angeschuldigte ankam.

Ein Knacken gehört

Man habe ihn angewiesen, sein Gefährt rückwärts auf den Betriebshof zu rangieren, erzählte der 39-Jährige. Der Fahrer des zweiten LKW berichtete, der Angeschuldigte sei „zügig“ rückwärts gefahren. Er selbst habe dann ein Knacken gehört. Der Angeschuldigte sei ausgestiegen und habe sich seinen Laster angesehen, bevor er fortfuhr, sein Fahrzeug einzuparken. Der Zeuge vermochte nicht zu sagen, ob der 39-Jährige den beschädigten Skoda angeschaut habe. Er räumte ein, dass man Kollisionen in einem Laster nicht immer merke.

Der 39-Jährige bestätigte, dass er ausgestiegen sei, doch habe er an seinem Fahrzeug keine Kollisionsspuren gesehen. Solche fand man auch später nicht, als er das Fahrzeug wieder in seiner Spedition abgeliefert hatte und er von seinem Chef über einen Unfall informiert wurde. Bei dem beschädigten Skoda wurden laut Unfallfotos Kühler und Stoßstange eingedrückt. Das jedoch habe er nicht bemerkt, beteuerte der 39-Jährige. „Eine Unfallflucht macht doch gar keinen Sinn. Es sind doch alle Fahrzeuge versichert“, sagte er und verwies auf seine bisherige Unfallfreiheit. Er sei noch nicht einmal geblitzt worden.

Keineswegs geflüchtet

Sein Mandant sei auch keineswegs vom Ort des Geschehenes geflüchtet, stellte sein Verteidiger Thomas Laskowsky klar. Vielmehr habe er sein Fahrzeug auf den Hof rangiert und die vom Kunden bestellten Waren in aller Ruhe entladen, was eine gute halbe Stunde in Anspruch nahm. „Das spricht doch für ihn“, erklärte der Anwalt überzeugt und plädierte für einen Freispruch mangels Vorsatz.

Die Staatsanwaltschaft indes sah die Anklagevorwürfe dadurch erfüllt, dass der 39-Jährige ausstieg und beantragte eine Strafe von 900 Euro sowie eine Sperrung der Fahrerlaubnis von zehn Monaten. Letzteres hätte dem Familienvater die Kündigung eingebracht, die bereits vorläufig von dem Chef des 39-Jährigen ausgesprochen worden war. Da der den Führerschein nun zurückerhielt, wird er weiterbeschäftigt.

Richter Linnemann sagte zu Beginn der Urteilsbegründung, er habe mit sich gerungen, doch letztlich sei dem 39-Jährigen der Vorsatz zur Unfallflucht nicht nachzuweisen. Der Freispruch beinhaltet, dass der Angeschuldigte für etwaige Nachteile im Zusammenhang mit dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis entschädigt werden muss.

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