Bad Harzburger Huneberg-Steinbruch: Grüne sind gegen Erweiterung

Das Diabas-Werk Huneberg soll erweitert werden, geht es nach seinen Betreibern. Nach Kritik von Umweltverbänden spricht sich dagegen jetzt auch der Grünen-Kreisverband aus. Foto: Schlegel/GZ-Archiv
Der Grünen-Kreisverband Goslar hat sich in einer Mitteilung gegen eine mögliche Erweiterung des Huneberg-Steinbruchs bei Bad Harzburg ausgesprochen. Er spricht von „irreparablen Schäden“ und fordert eine Überarbeitung der Antragsunterlagen.
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Bad Harzburg. Die Betreiber des Steinbruchs am Huneberg denken wie berichtet über eine Erweiterung ihrer Abbaufläche nach. Dagegen spricht sich jetzt der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen aus. Die vorgelegten Antragsunterlagen würden massive Defizite in der Prüfung alternativer Szenarien aufzeigen, schreibt dieser in einer Mitteilung. Die bisher dargestellten Ergebnisse ließen keine ausreichende Bewertung der langfristigen Umweltfolgen zu.
„Das Vorhaben liegt in einem Gebiet von hoher ökologischer und klimatischer Bedeutung. Der Verlust von Waldflächen, die Zerstörung von Mooren und die Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten würde irreparable Schäden verursachen“, heißt es in der von Grünen-Kreisgeschäftsführer Christian Vahlbruch unterzeichneten Stellungnahme. Laut den Naturschutzverbänden würden diese Eingriffe das Maß des Zulässigen überschreiten und verstießen gegen geltendes Umweltrecht.
Zeitlich begrenzen
„In Zeiten der Klimakrise ist es unverantwortlich, weitere Flächen für den Rohstoffabbau zu opfern“, erklärt Matthias Schlawitz, Vorstandssprecher des Grünen-Kreisverbands. Zudem sei es fraglich, ob die Steinbrucherweiterung angesichts eines unsicheren Marktes für die nächsten 45 Jahre überhaupt wirtschaftlich tragfähig sei. Eine Erweiterung des Steinbruchs bedrohe aber nicht nur die Natur, sondern auch die Lebensqualität in der Region, so der Kreisverband weiter. Besonders die touristische Attraktivität Bad Harzburgs stehe durch die starke Belastung durch den Lkw-Verkehr auf dem Spiel.
„Die Grünen fordern daher eine zeitliche und räumliche Begrenzung der Abbauvorhaben sowie die Prüfung alternativer Standorte“, heißt es. Darüber hinaus eine Unterbrechung des Raumverträglichkeitsverfahrens und eine umfassende Überarbeitung der Antragsunterlagen, die alle relevanten Aspekte – von Umwelt- und Klimaschutz bis hin zu wirtschaftlichen und sozialen Folgen – transparent berücksichtige.