Angehoben auf 20 km/h: Die 10er-Zonen in Seesen sind Geschichte
Verkehrsschilder ausgetauscht: Die 10er-Zonen in Seesen sind Geschichte. Foto: Privat
Nachdem klar wurde, dass die 10er-Zonen in Seesen ungültig sind, wurden nun die unzulässigen Verkehrszeichen und das Tempolimit an den entsprechenden Stellen auf 20 Kilometer pro Stunde angehoben.
Seesen. In der Seesener Innenstadt sind am Mittwoch die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung ausgetauscht worden. Statt den bisher erlaubten 10 km/h gilt nun ein Tempolimit von 20 Kilometern pro Stunde. Betroffen sind die Jacobsonstraße, Marktstraße und Poststraße, die im Rahmen einer verkehrsberuhigten Zone zusammengefasst werden.
Die Anhebung des Tempolimits war erforderlich geworden, nachdem der pensionierte Richter Frank Rüger den Einwand erhoben hatte, dass das seit Jahren genutzte Verkehrsschild „Tempo-10-Zone“ kein offizieller Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist und somit keine Rechtsgültigkeit besitzt. Der Beschwerdeführer berief sich dabei auf ein rechtskräftiges Urteil aus Berlin von 2019, das besagt, dass diese Zonen nicht existieren, weil sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht aufgeführt sind. Damit hatte er sich an das Land Niedersachsen und den Landkreis Goslar gewandt, um die Stadt Seesen zur Umsetzung der Neubeschilderung zu bewegen.
10er-Zonen ungültig: Nach dem Beschluss wurden in Seesen die neuen Verkehrsschilder montiert. Foto: Privat
Einwohner wollten 10er-Zonen behalten
Verschiedene Medienvertreter hatten über den Fall berichtet. Während der Stadtverwaltung keine Wahl bleibt, als die gesetzlichen Vorschriften anzuwenden und das Tempolimit zu erhöhen, hatten viele Einwohner und Geschäftsleute das zuständige Ordnungsamt kontaktiert, um zu unterstreichen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h sinnvoll sei. Schließlich sei die Innenstadt früher mal ein verkehrsberuhigter Bereich gewesen und auch ein Spielplatz sei hier angesiedelt.
Aufgrund der Vielzahl dieser Einwendungen hatte die Stadt weitere Alternativen geprüft, die der ursprünglichen Absicht der Geschwindigkeitsreduzierung so nah wie möglich kommen – war aber immer wieder auf (bundesweit gültige) Regelungen und Vorschriften gestoßen, die dieses Ziel unmöglich machten.
Weiterhin erhob Ex-Richter Frank Rüger, der den Stein erst zum Rollen brachte, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ordnungsamtsleiterin Petra Borchert und Bürgermeister Erik Homann. Diese begründet er vor allem damit, dass beide die Rechtssprechung hätten nachlesen und dementsprechend reagieren können. Was hieraus wird, bleibt noch abzuwarten.
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