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Grüner Charakter muss überwiegen

Schottergärten: Landkreis Wolfenbüttel beginnt mit Kontrollen

Ein Paradebeispiel für einen Schottergarten: Seit Herbst muss auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel im Außenbereich eines Grundstücks der „grüne Charakter“ überwiegen.

Ein Paradebeispiel für einen Schottergarten: Seit Herbst muss auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel im Außenbereich eines Grundstücks der „grüne Charakter“ überwiegen. Foto: Foto: Riedl/dpa

Seit vergangenem Herbst sollen Schottergärten im Landkreis Wolfenbüttel der Vergangenheit angehören. Die Verwaltung startet deshalb jetzt Kontrollen. Wenn der grüne Charakter eines Gartens nicht überwiegt, drohen Bußgelder.

Von Redaktion Montag, 10.03.2025, 10:00 Uhr

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Schladen-Werla. Schotter- und Kiesgärten müssen weg – darüber haben die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel bereits im vergangenen Jahr informiert. Grundstückseigentümern war zunächst die Möglichkeit gegeben, Schottergärten zu beseitigen und eine Grünfläche anzulegen, wie es auch die Niedersächsische Bauordnung vorsieht. Jetzt wird der Landkreis Wolfenbüttel verstärkt dazu kontrollieren.

Wenn den Kontrolleuren ein Schottergarten auffällt, werden die Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Schottergarten zu beseitigen. Warum müssen Schottergärten überhaupt verschwinden? Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat im Januar 2023 die geltende Regelung zu den sogenannten Schottergärten bestätigt: Schotter- und Kiesgärten verstoßen gegen die Niedersächsische Bauordnung und sind daher nicht zulässig. Nicht überbaute Flächen sind als Grünflächen anzulegen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden, so der Landkreis in einer Pressemitteilung. Entscheidend ist hier, dass die Fläche einen „grünen Charakter“ hat. Diese nicht überbauten Flächen müssen wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt sein.

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt Wolfenbüttel und des Landkreises Wolfenbüttel sind für den Vollzug der Niedersächsischen Bauordnung in ihrem Gebiet zuständig. Nach schriftlicher Aufforderung durch den Landkreis Wolfenbüttel haben die Eigentümer die Schottergärten innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich einschreiten und die Beseitigung auch zwangsweise durchsetzen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Auf der Informationsseite unter www.lkwf.de/schottergarten gibt es weitere Informationen zum Thema. Zudem ist dort ein Kontakt zur Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel für weitere Fragen zu finden: Bauaufsicht Landkreis Wolfenbüttel, Bauverwaltung und Immissionsschutz, Löwenstraße 1, 38300 Wolfenbüttel, Telefon (05331) 84-602, Mail bauenundplanen@lk-wf.de.

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