Schockanrufe: Polizei warnt erneut vor Betrugsmasche im Harz

Immer wieder kommt es zu Betrugsfällen durch Schockanrufe. (Symbolbild) Foto: Polizeirevier Harz
Im Landkreis Harz kam es zu mehreren Betrugsfällen durch sogenannte Schockanrufe. Meist täuschen die Täter am Telefon Unfälle mit Todesfolge vor und fordern hohe Geldbeiträge. Wie erkennt man den Betrugsfall? Die Polizei gibt Tipps.
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Landkreis Harz. Zu mehreren versuchten sowie einem vollendeten Betrug durch sogenannte Schockanrufe kam es am Montag, 14. Juli, im Landkreis Harz. In allen Fällen täuschten die Täter am Telefon schwere Verkehrsunfälle mit Todesfolge durch nahe Angehörige vor und forderten unter dem Vorwand einer angeblich notwendigen Kaution hohe Geldbeträge.
Fünfstelliger Betrag ergaunert
In Wernigerode wandte sich eine 78-jährige Frau am Abend an die Polizei, nachdem sie zuvor einem bislang unbekannten Täter einen fünfstelligen Bargeldbetrag übergeben hatte.
Nach bisherigem Ermittlungsstand wurde die Frau am 14. Juli, gegen 14 Uhr, über ihr Festnetztelefon von einer ausländischen Rufnummer angerufen. Der männliche Anrufer gab sich als Staatsanwalt eines örtlichen Gerichts aus und erklärte, der Sohn der 78-Jährigen habe bei einem Verkehrsunfall ein 12-jähriges Mädchen tödlich verletzt und befinde sich nun in Haft. Im Fahrzeug habe sich zudem ihr Enkel befunden – beide Namen wurden im Gespräch genannt, um die Geschichte glaubhaft zu machen.
Zur Abwendung einer angeblichen Untersuchungshaft sei eine Kautionszahlung in Höhe von 80.000 Euro erforderlich. Als die Geschädigte entgegnete, nur über einen geringeren fünfstelligen Betrag zu verfügen, stimmte der Anrufer zu, diesen Betrag vorläufig entgegenzunehmen. Eine Rückzahlung sei nach Abschluss des Verfahrens garantiert. Zur Untermauerung erhielt die Frau ein angebliches Aktenzeichen.
Der Anrufer forderte die Frau auf, das Geld in einem Umschlag bereitzulegen, ihn zu versiegeln und auf keinen Fall mit Dritten über den Vorgang zu sprechen.
Kontakt über eine ausländische Nummer
Im weiteren Verlauf des Nachmittags erfolgte eine Kontaktaufnahme über das Mobiltelefon der Geschädigten – erneut unter einer ausländischen Nummer. Die Frau wurde über mehr als eine Stunde hinweg durchgehend am Telefon gehalten, mehrfach aufgefordert, nicht aufzulegen und keine weiteren Gespräche zu führen.
Gegen 17.30 Uhr meldete sich der Anrufer erneut und kündigte an, dass ein Mitarbeiter des Gerichts das Geld an der Wohnanschrift der Geschädigten abholen werde. Kurz darauf erschien ein unbekannter Mann bei der Frau. Der Mann telefonierte, nahm den Umschlag entgegen und entfernte sich wortlos in unbekannte Richtung.
Erst als der Sohn der Frau am Abend zu Hause eintraf, erkannte sie den Betrug und verständigte die Polizei.
Der Geldabholer ist ungefähr 1,65 Meter groß und hat eine kräftige Statur. Er hat schwarze Haare und trug eine schwarze Sonnenbrille. Bei der Übergabe trug er eine rote kurze Hose und ein dunkles T-Shirt. Laut der Betroffenen sprach der Mann Deutsch mit einem unbekannten Akzent und hatte ein schwarzes Mobiltelefon dabei.
Weitere Vorfälle in der Region
Ähnliche Anrufe wurden auch in Halberstadt, Friedrichsbrunn und Quedlinburg bekannt. In allen Fällen nutzten die Täter dieselbe Taktik:
Ein angeblicher Verkehrsunfall mit Todesfolge durch Tochter, Enkelin oder Schwiegertochter, gefolgt von der Forderung nach einer fünfstelligen Kaution. Teilweise waren im Hintergrund weinende weibliche Stimmen zu hören, um die Dramatik zu steigern. In diesen Fällen kam es zu keinem Vermögensschaden, da die Betroffenen frühzeitig Rücksprache mit Angehörigen hielten oder die Polizei informierten.
Polizei gibt Tipps
„Die Täter agieren äußerst strukturiert, nutzen gezielt persönliche Informationen und emotionalen Druck, um die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen zu erwirken“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Polizeirevier Harz.
Komme einem das Telefonat verdächtig vor oder werde man unter Druck gesetzt, solle man das Gespräch sofort beenden. Zudem rät die Polizei Angehörige direkt anzurufen, um die Angaben zu überprüfen.
Wichtig sei, niemals Vermögenswerte oder Adressen preis zu geben, die Polizei fordere telefonisch grundsätzlich keine Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen. Auch solle man niemals Bargeld an Unbekannte übergeben und auch bei geringstem Zweifel die Polizei informieren oder die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen.
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