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Ehrenamt und Ortsgeschichte

Historisch in Othfresen: Ort der Gerichtsbarkeit kehrt zurück

Dank Helfer und Ehrenamt ist der Othfresener Schandpfahl wieder da: (v.l.) Ortsbürgermeister Harald Fricke, Dieter Puchowka, Johannes Guder und Ortsheimatpfleger Werner Wenke brachten sich ein.

Dank Helfer und Ehrenamt ist der Othfresener Schandpfahl wieder da: (v.l.) Ortsbürgermeister Harald Fricke, Dieter Puchowka, Johannes Guder und Ortsheimatpfleger Werner Wenke brachten sich ein. Foto: Leifeld

Vor Jahren wurde das Hinweisschild an dem Schandpfahl von Unbekannten gestohlen. Dank Ehrenamt und Engagement wurde es vergangene Woche wieder aufgestellt. Letztes Anprangern im Jahr 1841 wird in der Othfresener Ortschronik geschildert.

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Von Andrea Leifeld
Mittwoch, 27.11.2024, 17:00 Uhr

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Othfresen. Er ist wieder da: Donnerstagnachmittag kehrte der Schandpfahl in die Othfresener Dorfmitte zurück. Vor mindestens sechs Jahren, schätzt Ortsbürgermeister Harald Fricke, wurden der historische Pfahl samt Hinweisschild von Unbekannten entwendet. Es sei spekulativ, in welchem Partykeller er sich befindet. Nun wurde ein Duplikat aufgestellt, freilich in anderer Form: Der Rentner Dieter Puchowka, Tischlergeselle im Ruhestand, fertigte nach einer Vorlage eine neue Hinweistafel an. Den Schandpfahl selber wählte er als Eisenstange. „Den kann so schnell keiner absägen und mitnehmen“, betonte er dazu. Unterstützung beim Aufstellen leistete Johannes Guder, der auch seine Tischlerei für das Anfertigen zur Verfügung stellte.

Auch Ortsheimatpfleger Werner Wenke zeigte sich entzückt: „Der Schandpfahl ist ein Zeichen der frühen Gerichtsbarkeit“, erinnerte er. Im Jahre 1841 diente er zum letzten Mal der Justiz, als ein in Othfresen wohnhafter Giftmischer und Brandstifter angeprangert wurde. Der Mann wurde zu „lebenslänglichen Zuchthaus und halbstündigen Schandpfahl“ verurteilt. Vorgeführt, mit einem hölzernen Halskragen und angekettet, musste der verurteilte Mann Spott- und Schimpfreden seiner Mitbürger ertragen, die sich zu genannter Stunde am Ort der Gerichtsbarkeit eingefunden hatten. So ist es in der von Edith Ahlburg-Brandt und Heinz-Dieter Brandt verfassten „Othfresener Chronik“ nachzulesen. Auch heißt es dort, „dass die Gendarmen große Mühe hatten, den Delinquenten vor Gewalttaten aus der erregten Zuschauermenge zu schützen“. Nach dem Martyrium wurde der Verurteilte im Arrestwagen fortgeschafft, um seine lebenslängliche Gefängnisstrafe anzutreten.

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