Niedersachsen setzt auf das Flächen-Lage-Modell bei der Berechnung

In Niedersachsen wird für die Berechnung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus auf das Flächen-Lage-Modell zurückgegriffen. Dieses weicht von dem Bundesmodell ab. Foto: pixabay
Die neue Grundsteuerreform gilt ab dem neuen Jahr. Städte und Gemeinden veröffentlichen schon ihre neuen Hebesätze und die Finanzämter verschicken die Bescheide. Doch wie wird die Grundsteuer ab Januar eigentlich berechnet?
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Nordharz. Zum Anfang des neuen Jahres werden die Hebesätze in den Städten und Gemeinden aufgrund der neuen Grundsteuerreform angepasst. Fast überall werden dafür die Hebesätze nach unten angepasst. Ziel sei eine Aufkommensneutralität, die in Langelsheim beispielsweise eingehalten wird. Doch nicht für jeden Steuerzahler bedeutet das, dass die Grundsteuer so hoch sein wird, wie im Jahr davor. Wie die Formel für die Grundsteuer sich zusammensetzt und was sich ändert bei der Berechnung, wird sich häufig gefragt.
Wie berechnet sich die Steuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, erklärt das Niedersächsische Finanzministerium. Dazu gehören Grundstücke, einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen den Städten und Gemeinden zu.
Bisher war es so, dass das Finanzamt für jedes Grundstück einen Einheitswert festgelegt hat. Bestimmt wurde dieser durch verschiedene Faktoren wie dem Baualter oder der Grundstücksart. Weiter muss der Grundsteuermessbetrag ermittelt werden. Dafür wird der Einheitswert mit der festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und das Ergebnis ist die Grundsteuer.
Neue Berechnung der Grundsteuer
Bei der neuen Berechnung wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Darauf wird dann wieder die Grundsteuermesszahl angewendet, die sich aus dem Grundsteuermessbetrag ergibt, wobei die genaue Berechnung den Finanzämtern obliegt, weiß Langelsheims Kämmerin Heike Ahrens. Der Bescheid soll in Niedersachsen bei den meisten Grundstückseigentümern schon angekommen sein. Dieser Betrag wird mit dem neuen Hebesatz der Gemeinde multipliziert und das Endergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Niedersachsen verwendet nicht das Bundesmodell
In Niedersachsen wird die Berechnung der Grundsteuer, durch die Grundsteuerreform, für ein Einfamilienhaus mithilfe des Flächen-Lage-Modells vorgenommen. Dieses unterscheidet sich erheblich vom Bundesmodell. Entscheidender Faktor beim Flächen-Lage-Modell sind die Flächen des Grundstücks. Unterschieden wird bei der Grundsteuer in Niedersachsen zwischen der Grundstücksfläche und der bebauten Fläche. Des Weiteren wird die Grundsteuer in Niedersachsen mithilfe eines sogenannten Lage-Faktors berechnet. Der Berechnung basiert im Wesentlichen auf den Bodenrichtwerten. Die Einordnung eines Einfamilienhauses in die richtige Grundstücksart sei sehr wichtig. Sofern die Auswahl falsch getroffen wird, könne es zu abweichenden Berechnungsmethoden für die Grundsteuer kommen.
In Niedersachsen soll alle sieben Jahre vom Finanzamt überprüft werden, ob sich die Bodenrichtwerte und damit der Lage-Faktor wesentlich geändert haben. Geplant ist, dass der Eigentümer in diesem Fall einen neuen Bescheid erhält.