Arbeiter mit gefälschtem ukrainischen Pass auf Baustelle erwischt

Die Zollbeamten erwischen einen Arbeiter ohne Aufenthaltstitel. Foto: dpa/Archivbild Zoll
Der Zoll hat sieben Arbeiter auf einer Baustelle in Clausthal-Zellerfeld überprüft. Einer von ihnen hatte einen gefälschten Pass aus der Ukraine und keinen Aufenthaltsstatus. Er muss Deutschland nun verlassen und bekommt eine Einreisesperre.
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Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig. Bei der Kontrolle einer Baustelle in Clausthal-Zellerfeld haben Zöllner einen Arbeiter überprüft, der sich mit einem gefälschten ukrainischen Pass in Deutschland aufgehalten hat. Er muss das Land nun verlassen und hat eine Einreisesperre für zwei Jahre.
Wie das Hauptzollamt Braunschweig mitteilt, waren Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen am Donnerstag, 8. August, zu einer Baustelle in Clausthal-Zellerfeld angereist. Die acht dort angetroffenen Arbeiter von vier verschiedenen Arbeitgebern seien nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüft worden.
Sieben der Arbeiter hätten sich dabei sich mit ausländischen Ausweisen und deutschen Aufenthaltstiteln ausweisen können. Eine Person mit ukrainischem Ausweis habe jedoch keinen Aufenthaltstitel nachweisen können. Gegen diese Person sei noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet worden.
Gefälschter Pass
In diesem Zuge hätten die Beamten den Ausweis dieser Person noch einmal genauer untersucht und mittels Dokumentenprüfgerät feststellen können, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte. Als die Person auf das gefälschte Ausweisdokument angesprochen und nach weiteren Ausweisdokumenten befragt wurde, hätte der Beschuldigte einen Reisepass der Republik Moldau hervorgeholt.
Die Zöllner hätten beide Dokumente sichergestellt und im Anschluss den entsprechenden Behörden übergeben. Der gefälschte ukrainische Reisepass sei an die Polizei gegangen und der moldawische Reisepass der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar übermittelt worden.
Über die ausländerrechtlichen Maßnahmen habe die zuständige Ausländerbehörde bereits entschieden. Diese habe nach Angaben des Hauptzollamts Braunschweig den Beschuldigten umgehend zur Ausreise aufgefordert und mit einer Wiedereinreisesperre für die Dauer von zwei Jahren belegt. Wenn der Arbeiter nicht freiwillig ausreisen sollte, betrüge die Wiedereinreisesperre sogar drei Jahre.
Weitere Ermittlungen gegen den Arbeitgeber, für den die Person beschäftigt war, stünden noch aus. red