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Freispruch und Geldstrafe

GZ Plus IconAuseinandersetzung mit der Polizei: Randale am Goslarer Bahnhof

Das Amtsgericht in Goslar. Hier musste sich zwei Brüder verantworten, die am Bahnhof randaliert hatten.

Das Amtsgericht in Goslar. Hier musste sich zwei Brüder verantworten, die am Bahnhof randaliert hatten. Foto: Neumann

Zwei Brüder standen wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte vor Gericht. Einer wurde freigesprochen, der andere erhielt eine Geldstrafe.

Von Corina Klengel Dienstag, 27.08.2024, 10:00 Uhr

Goslar. Zwei Brüder mussten sich wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte vor dem Amtsgericht Goslar verantworten. Doch nach der Beweisaufnahme wurde der 33-Jährige freigesprochen und der Vorwurf gegen den 23-jährigen Angeklagten auf eine Widerstandshandlung reduziert. Richter Mark Linnemann verurteilte den jungen Mann dafür zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, also 1.350 Euro. Die Staatsanwältin dagegen war nicht vom Vorwurf eines tätlichen Angriffs mit versuchter Körperverletzung abgerückt und hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für den einschlägig vorbestraften 23-Jährigen gefordert.

Der 33-Jährige hatte wegen seines ausufernden Alkoholkonsums, man stellte eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille fest, keinerlei Erinnerung mehr an die Auseinandersetzung mit der Polizei im September letzten Jahres.

Keine Erinnerung mehr

Er gab an, er habe sich nicht erklären können, warum er mit verletztem Gesicht in der Ausnüchterungszelle der Polizei aufgewacht sei.

Der Jüngere nutzte die Gesichtsverletzung seines Bruders um eine Version des Geschehens zu erzählen, die auf angebliche Polizeibrutalität hinauslief. Weder er noch sein Bruder seien an der Randale beteiligt gewesen, weswegen ein Wirt die Polizei gerufen hatte. Er selbst habe nach einem Platzverweis den Ort des Geschehens verlassen, sei jedoch zurückgekehrt, weil einer der Polizisten seinen Bruder vorgeblich mit Faustschlägen und Tritten in die Mangel genommen habe. Er sei auf den Polizisten zugelaufen, aber nur, weil er seinem Bruder habe helfen wollen. Dann beschrieb der Angeklagte die Hämatome, die er selbst davongetragen habe, weil er von dem Polizisten zu Boden gebracht worden sei.

Andere Sichtweise

Die Aussagen der zwei Polizisten und eines Taxifahrers, der das Geschehen beobachtete, lauteten allerdings ganz anders. Ruhig und sachlich schilderten die Beamten, dass sie am Bahnhof auf vier betrunkene, randalierende Männer trafen, die ihnen sogleich aggressiv entgegen traten. Obwohl die Beamten ihre Uniform trugen, hätten die Angeklagten deren Dienstausweis verlangt. Sie selbst mochten sich nicht ausweisen. Der 23-Jährige habe dem Platzverweis zunächst Folge geleistet, sei aber zurückgekommen und wäre auf einen der Beamten zugelaufen. Der habe den jungen Mann zu Boden gebracht. Auch der ältere der beiden Brüder torkelte auf einen Polizisten zu, wurde aber von dessen Kollegen weggeschubst. Daraufhin fiel der 33-Jährige, betrunken wie er war, auf das Pflaster und zog sich eine Schürfwunde zu.

Auf Nachfrage erklärten beide Polizisten, dass sie keine Schlagbewegung vonseiten der Angeklagten wahrgenommen hätten, womit sie sogar zugunsten der Brüder aussagten. Der 23-Jährige sei lediglich mit vorgestreckten Händen auf einen der Beamten zugekommen. Die Staatsanwältin interpretierte dies als Angriff, Richter Linnemann dagegen nur als Drohung. Zudem gab es vom Richter eine Strafrahmenverschiebung nach unten, weil der Alkohol die Sinne der beiden Brüder arg vernebelte und es letztlich keinen Personenschaden gegeben hatte.

Zwar empörte sich der 23-Jährige während der Verhandlung fortgesetzt über das brutale Vorgehen der Polizisten und darüber, dass man ihm nie glaube, doch zeigte er sich über das milde Strafmaß dann doch zufrieden und erklärte keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

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