Zensus: Landkreis zieht erste Bilanz
Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. Foto: dpa-Bildfunk
Mitte Mai haben die Befragungen der diesjährigen Volkszählung zum Zensus 2022 durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder begonnen. Auch im Landkreis Goslar werden zahlreiche Bewohner befragt. Nun zieht der Landkreis eine erste Bilanz.
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Goslar. Ziel des Zensus ist es, zu erheben, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus 2022 wird durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert. Die Befragungen haben am 15. Mai begonnen. Im Landkreis Goslar wurden seitdem rund 8000 Menschen interviewt. Eine wirklich feststehende Zahl gebe es allerdings nicht, erklärt Maximilian Strache, Pressesprecher des Landkreises Goslar. Auch wie viele Interviews zum jetzigen Zeitpunkt noch ausstehen könne die Erhebungsstelle derzeit nicht ermitteln. Jeder Interviewer führt in etwa zwischen 100 und 120 Interviews. Erst, wenn alle Interviews geführt wurden, erhält die Zensus-Erhebungsstelle in der Regel die Fragebögen zurück.
Kooperative Bürger
Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend. Die Ausgewählten Personen bekommen hierzu ein Schreiben nach Hause gesendet. Doch machen auch alle bereitwillig mit? „Die Interviewer berichten über nur wenige Bürger die skeptisch sind. Oftmals weicht die Skepsis dann, wenn die Interviewer beraten und aufklären, was auf die Bürger nun im Interview zukommt“, sagt Strache. „Es gibt aber natürlich auch immer ein ganz paar wenige, die sich trotz Beratung und Aufklärung nicht umstimmen lassen. Dies lässt sich bei der Vielzahl der anstehenden Befragungen aber wohl auch nicht ganz vermeiden.“
Dennoch: Grundsätzlich seien die bisherigen Erfahrungen der Interviewer sehr positiv, die Bürger kooperativ. Wenn dennoch Unsicherheiten auftreten, können diese auch am Telefon durch die Erhebungsstelle ausgeräumt werden.
Die Interviewer organisieren ihre Termine selbstständig. Für eine Verschiebung des Termins ist die Erbungsstelle somit der falsche Ansprechpartner.