Schladen-Werla: Entlastung für Geringverdiener geplant
Die Kindertagesstätte „Im Winkel“ liegt in Schladens Ortsmitte. Foto: Neddermeier
Die Verwaltung der Gemeinde Schladen-Werla hat auf Antrag der Politik, die Gebührenordnung für Kitas und Krippen überarbeitet und aktuellen Verhältnissen angepasst. Bei einem entsprechenden Ratsbeschluss, könnten Geringverdiener davon profitieren.
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Schladen-Werla. Im Zuge der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Senioren, Sport und Integration hat die Verwaltung der Gemeinde Schladen-Werla die beauftragte Überarbeitung der Sozialstaffel der Gebührenordnung für Kindertagesstätten vorgestellt. In ihrem Antrag dazu hatte die CDU unter anderem vorgeschlagen, eine Obergrenze von 3000 Euro Gesamteinkommen an das aktuelle Gehaltsgefüge (6000 Euro neu) anzupassen sowie eine Änderung der Gewährung eines Geschwisterbonus in Betracht zu ziehen. In der Beratung ging es im Wesentlichen darum, die Gebührenordnung an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Einstiegsstufe soll angehoben werden
Die Einstiegsstufe für Familien mit Kindern liegt bisher bei dem Betrag von über 1250 Euro; diese Stufe solle nun auf 2100 Euro angehoben werden, was bedeutet, dass mehr Haushalte mit geringerem Einkommen unter diesem Wert künftig entlastet werden würden. Allerdings gilt für Kindergartenkinder, dass eine Betreuung bis zu acht Stunden grundsätzlich in Niedersachen gebührenfrei ist. Die Verwaltung hat auf GZ-Nachfrage ein Beispiel für die alte und neue Berechnung für den kostenpflichtigen Krippenbereich erstellt. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Krippenkindern mit einem monatlichen Gesamt-Einkommen von 3000 Euro und einer Betreuungszeit von sechs Stunden würden folgende Gebühren anfallen: 345 Euro für das erste Kind; 276 Euro für das zweite Kind –also insgesamt 621 Euro monatlich. Mit Änderung der Gebührenordnung ab dem 1. August würden die Gebühren wie folgt festgesetzt werden: 282 Euro für das erste Kind und 225,60 Euro für das zweite Kind – macht eine Gesamtgebühr in Höhe von nur 507,60 Euro. Hier kommt der Geschwisterbonus zum Tragen. Das Beispiel zeigt, dass Eltern mit einem Einkommen in Höhe von 3000 Euro netto künftig sogar entlastet werden würden.
Noch weitere Beratungen
Der CDU-Antrag zur Änderung der Gebührenordnung wurde durch die Vertreter des Ausschusses einstimmig zur Weiterberatung im Verwaltungsausschuss empfohlen. Diskussionsbedarf gab es seitens der Politik keinen. Die Gemeinde unterhält die Kindertagesstätten „Montelabbateplatz“ in Hornburg und in Schladen „Stettiner Straße“, „Inselweg“, „Im Winkel“, „Werla-Zwerge“ und noch den Hort „Oker-Kids“.