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Gemeinderat

Schladen: Arbeitskreis Hochwasserschutz wieder aktiviert

Die Oker hatte sich im Dezember vergangenen Jahres ziemlich breit gemacht in Schladen. Hier der Blick in Richtung der Zuckerfabrik. Archivfoto: Hohaus

Die Oker hatte sich im Dezember vergangenen Jahres ziemlich breit gemacht in Schladen. Hier der Blick in Richtung der Zuckerfabrik. Archivfoto: Hohaus

Der Gemeinderat Schladen hat in dieser Woche beschlossen, die Gebührenordnung für Kindertagesstätten zu ändern und damit Familien mit geringerem Einkommen zu entlasten. Und der Arbeitskreis Hochwasser soll wieder aktiviert werden.

Von Holger Neddermeier Samstag, 16.03.2024, 16:45 Uhr

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Schladen. Recht unspektakulär und auch kurz war am Mittwochabend die Sitzung des Gemeinderates. Nach etwa einer Stunde und einige Beschlüsse später war Schluss. Vieles war bereits in den vorausgegangenen Ausschüssen intensiver beraten und entsprechend entscheidungsreif vorbereitet worden. Wie etwa die Anpassung der Gebührenordnung für die Kitas in der Gemeinde Schladen-Werla (die GZ berichtete). Jetzt ist klar, diese soll zum 1. August geändert werden. Die Einstiegsstufe für Familien mit Kindern liegt bisher bei dem Betrag von über 1250 Euro; diese Stufe solle nun auf 2100 Euro angehoben werden, was bedeutet, dass mehr Haushalte mit geringerem Einkommen unter diesem Wert künftig entlastet werden.

Faire Lösung 

„Das ist eine gute und faire Lösung, die Familien mit einem geringeren Einkommen entlastet“, findet Karl-Jürgen Heldt, der Fraktionschef der CDU-Fraktion. Allerdings gilt für Kindergartenkinder, dass eine Betreuung bis zu acht Stunden grundsätzlich in Niedersachen gebührenfrei ist. Geändert wird künftig auch die Benutzungsordnung der Kitas. Betrifft die Kindertagesstätten „Montelabbateplatz“ in Hornburg und in Schladen die Kitas „Stettiner Straße“, „Inselweg“, „Im Winkel“, „Werla-Zwerge“ und den Hort „Oker-Kids“. Neben einer Feiertagsregelung an Weihnachten wird unter dem Paragraphen 4, die Abmeldung des oder der Kinder in den Familien geregelt.

In Absatz 2 heißt es jetzt: „Die Gemeinde Schladen-Werla kündigt den Stammplatz eigenständig zum 31. Juli des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, sofern bis zum 31. Januar des Jahres keine Kündigung, durch die Sorge berechtigten vorliegen würde. Hiervon ausgenommen sind Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, da hier der Einschulungstermin um ein Jahr hinausgeschoben werden kann (sogenannte Flex-Regelung).“

Am Rande der Gemeinderatssitzung wurde dann noch einmal deutlich gemacht und bekräftigt, dass der Arbeitskreis Hochwasserschutz, angesichts der erneuten Hochwassersituation an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel schnell wieder regelmäßig zusammen kommen werde. Das war auch eine einmütige Entscheidung des Ausschusses für Feuerwehr, Bau und Umwelt.

Erweiterter Kreis

Der Arbeitskreis Hochwasserschutz soll aus Mitgliedern der Gemeindeverwaltung, Ratsmitgliedern, einem Vertreter des Wasserverbandes Peine, des Landkreises, dem Gemeindebrandmeister und auch Ortsratsmitgliedern gebildet werden. Letztmalig sei der Arbeitskreis im Zuge einer Telefonkonferenz im Juni 2020 vor der Corona-Pandemie miteinander im Gespräch gewesen. Der Hochwasser-Dialog soll jetzt wieder an Fahrt aufnehmen. Verabschiedet wurde der nach nicht näher definierten Unstimmigkeiten ausgeschiedene Ortsbrandmeister Dierk Beckmann aus Isingerode. Der ebenfalls zurückgetretene Stellvertreter Björn Beckmann war nicht anwesend.

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