Niedersachsen lockert Maßnahmen: Diese Regeln gelten
Einschränkungen fallen, doch die Maskenpflicht bleibt in vielen Bereichen. Foto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa
Zum 20. März soll ein Großteil der pandemiebedingten Einschränkungen zurückgenommen werden. Seit Freitag gilt die zweite Stufe der Lockerungen, vielerorts wird wieder auf die 3G-Regel gesetzt - das sind die aktuellen Regeln in Niedersachsen.
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Am Donnerstag ist im Bundesland Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie ist der erste Schritt auf dem Weg, die Großteil der Maßnahmen bis zum 20. März vollständig fallen zu lassen. Was gilt jetzt für Einwohner von Niedersachsen?
Geimpfte und Genese dürfen sich ab sofort wieder mit beliebig vielen Menschen treffen. Das gilt laut dem Land Niedersachsne auch bei privaten Treffen und Feiern in der Gastronomie. Für Ungeimpfte sind die Regeln weiterhin strenger: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf sich weiterhin nur mit seinem eigenen Haushalt plus zwei weiteren Menschen treffen.
In der Gastronomie gilt die 3G-Regel im Innenbrereich. In Restaurants und Gaststätten muss weiterhin eine FFP2-Maske bis zum Sitzplatz getragen werden. Ein Saalbetrieb ist mit maximal 2000 Teilnehmer möglich, bei mehr Teilnehmern greifen die Regeln für große Veranstaltungen (siehe unten).
Ob Friseur, Kosmetikstudio oder andere körpernahe Dienstleistungen: Diese dürfen jetzt wieder von allen Menschen wahrgenommen werden, ohne dass ein Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss. Allerdings weiterhin die FFp2-Maskenpflicht. Ausnahme: Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss.
In Hotels, Pensionen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben gilt sowohl im Innen- als auch Außenbereich die 3G-Regel. In öffentlich zugänglichen Bereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Sportanlagen können von allen Menschen, unabhängig vom Impfschutz, genutzt werden. Drinnen gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben.
Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmeranzahl zwischen 50 und 2000 gilt die 3G-Regel sowohl drinnen als auch draußen. Bis zur Einnahme des Sitzplatzes muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Sind die Veranstaltungen größer - 2000 bis 25.000 Teilnehmer, gelten strengere Regeln: Sie finden unter der 2G-Regelung statt. Eine FFP2-Maske muss draußen und drinnen getragen werden, auch am Platz. Drinnen sind maximal 6000 Teilnehmer zugelassen, draußen 25.000. Im innenbereich muss das Publikum mit Abstand sitzen. Sollte die Maske auch am Platz getragen werden udn es findet keine verbale Interaktion statt, ist kein Abstand nötig.
Organisatoren können auch freiwillig auf die 2G-Plus-Regel setzen. Dann gibt es keine Personenobergrenze, allerdings drinnen eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent.
In Innenräumen von Kinos, Theatern, Zoos, Freizeitparks und ähnlichen Freizeiteinrichtungen gilt die 3G-Regel im Innenbereich. Hier muss zudem eine FFP2-Maske getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wird.
Einrichtungen wie Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Es gilt die 2G-Plus-Regelung im Innen- und Außenbereich, in diesem Fall auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Eine FFP2-Maske muss bis zum Einnehmen des Sitzplatzes sowohl draußen als auch drinne getragen werden.
Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ist nur mit einem negativen Testnachweis möglich - das gilt auch für Menschen, die geimpft, genesen und geboostert sind. Zudem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, sofern kein Home-Office möglich ist. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorweisen. In Bussen, Zügen und Flügzeugen gilt weiterhin die 3G-Regel und eine FFp-Maskenpflicht.