Nach Horror-Crash: Verletzte auf dem Weg der Besserung

Im Mai 2023 kommt eine Seniorin vor der Gerhart-Hauptmann-Schule von der Wichernstraße ab und überfährt mehrere Passanten. Auch Kinder werden verletzt. Glück im Unglück: Das Ganze bleibt ein Einzelfall. Archivfoto: Schlegel
Die Verletzten, vor allem die Kinder, die am Mittwoch beim Verkehrsunfall vor der Gerhart-Hauptmann-Grundschule verletzt wurden, sind laut Polizei auf dem Weg der Besserung. Gegen die Unfallfahrerin (88) wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Bad Harzburg. Die Verletzten, vor allem die Kinder, die am Mittwoch beim Verkehrsunfall vor der Gerhart-Hauptmann-Grundschule verletzt wurden, sind laut Polizei auf dem Weg der Besserung. Gegen die Unfallfahrerin (88) wurden mittlerweile Ermittlungsverfahren eingeleitet, da ein technischer Defekt an ihrem Fahrzeug ausgeschlossen wird.
Wie die Polizei mitteilt, könne der 31-jährige Ford-Fahrer, dessen Auto von der Seniorin „mit hoher Geschwindigkeit“ gerammt worden war, bereits aus dem Krankenhaus entlassen werden. Auch seine beiden Kinder (7 und 3 Jahre) erlitten nur leichtere Verletzungen, müssen aber noch im Krankenhaus bleiben, heißt es weiter. Noch einige Zeit länger werde dagegen die 42-jährige Fußgängerin in der Unfallchirurgie behandelt werden müssen. Sie war zuerst vom Fahrzeug der 88-jährigen Bad Harzburgerin erfasst worden.
Der Verursacherin selbst gehe es den Umständen entsprechend gut. Sie wurde ebenfalls leicht verletzt, war an der Unfallstelle bei Bewusstsein und wurde zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Dort werde sie ebenfalls noch ein paar Tage bleiben müssen. „Es besteht demzufolge bei keinem der Verletzten eine Lebensgefahr“, so die Polizei.
Auch in Sachen Unfallursache sind die Ermittler ein Stück weiter, auch wenn in den kommenden Tagen die an der Unfallstelle gesicherten Spuren sowie Angaben von Zeugen und letztlich auch die Aussage der 88-Jährigen miteinander abgeglichen werden müssen.
Aber nach dem Ergebnis des im Auftrag der Staatsanwaltschaft hinzugezogenen Kraftfahrzeugsachverständigen habe an dem Pkw kein technischer Defekt vorgelegen, der zu dem Unfall geführt haben könnte. Ein mögliches Krankheitsgeschehen oder eine fehlerhafte Bedienung ihres Kraftfahrzeugs seien indes nicht auszuschließen. Die Polizei bekräftigt noch einmal, was schon vorgestern als sehr sicher galt: Vorsätzlich habe die Seniorin nicht gehandelt. Gegen sie wurden dennoch Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie des Anfangsverdachts einer Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Ihr Führerschein wurde sichergestellt.