Finanzen

GZ Plus IconKontogebühren: Braunschweigische Landessparkasse und Co. zahlen nur Kleckerbeträge zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen die Sparkassen Berlin und Köln-Bonn, um klären zu lassen, ob Gebührenerhöhungen auch vor 2018 erstattet werden müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen die Sparkassen Berlin und Köln-Bonn, um klären zu lassen, ob Gebührenerhöhungen auch vor 2018 erstattet werden müssen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom April 2021 verpflichtet Banken zur Rückerstattung. Verbraucherschützer legen den Richterspruch des BGH anders aus als etwa die Landessparkasse Braunschweig und andere Banken der Region.

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