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Strafgeld droht

Kein Dauerparken mehr bei Penny-Markt in Vienenburg

Der Penny- Parkplatz soll nur noch Kunden zur Verfügung stehen.  Fotos: Hohaus

Der Penny- Parkplatz soll nur noch Kunden zur Verfügung stehen. Fotos: Hohaus

Seit Jahresbeginn ist das Parken am Penny-Markt an der Osterwiecker Straße nur noch mit Parkscheibe und bis zu 1,5 Stunden erlaubt. Grund dafür sind laut Discounter ständig besetzte Parkplätze durch Personen, die gar nicht einkaufen wollen.

Von Helmut Hohaus Montag, 24.01.2022, 08:30 Uhr

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Anwohner und vor allem Berufspendler hätten den Penny-Parkplatz als Dauerstellfläche für ihre Autos genutzt. Wie das Unternehmen mitteilt, sah es sich daher gezwungen, den Parkplatz in die Aufsicht von „Fair Parken“ zu geben. Dabei handelt es sich um einen privaten Dienstleister für Parkraumüberwachung.

Nur noch 90 Minuten darf geparkt werden, sonst droht eine Strafzahlung.

Nur noch 90 Minuten darf geparkt werden, sonst droht eine Strafzahlung.

Eine Parkscheibe erlaubt es Kunden, für 1,5 Stunden ihr Auto abzustellen. Für Ärger hat die Maßnahme bereits bei Eltern gesorgt, die ihre Kinder in den benachbarten Kindergarten bringen oder sie dort abholen und dafür ihr Auto kurz abstellen wollten. Auf GZ-Nachfrage erläutert Penny: „Sollte es nun darum gehen, die Kinder kurz in den nahegelegenen Kindergarten zu bringen, oder zu holen dann haben wir als Penny kein Problem damit, allerdings nur mit einer Parkscheibe. Wie es aber die Firma „Fair Parken“ sieht, können wir nicht sagen, darauf haben wir keinen Einfluss mehr“.

Trotz zweimaliger Anfrage wollte sich der Parkraum-Dienstleister zum Thema Kindergarten nicht äußern, sondern es gab nur diesen Satz: „Der Parkplatz ist für die Nutzung durch Kunden von Penny vorgesehen. Das Parken ist mit Parkscheibe bis zu 1,5 Stunden erlaubt“. Von „Fair Parken“ kam zudem die Mitteilung, dass immer häufiger die Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren von Nicht-Kunden genutzt würden und somit nicht mehr genügend Stellplätze für die Einkaufenden bleiben. Ziel von „Fair Parken“ sei es, dass Kundenparkplätze auch für Kunden zur Verfügung stehen, um ihnen einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen.

Mit welchen Sanktionen müssen Parksünder rechnen? Wer keine Parkscheibe sichtbar im Auto liegen hat oder die Parkdauer von 1,5 Stunden überschreitet, erhält eine Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 Euro – so steht es auf den Schildern vorm Penny-Markt. Mit einer kulanten Stornierungsregelung komme „Fair Parken“ Kunden entgegen, die versehentlich oder wegen eines ausgedehnten Großeinkaufs gegen die Parkordnung verstoßen haben. Im Goslarer Stadtgebiet gibt es mehrere Supermärkte, die ihre Parkplätze auf diese Weise überwachen lassen.

Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte an der Osterwiecker Straße sind von der neuen Regelung betroffen, schränkt sie doch ihre Parkmöglichkeiten enorm ein. Von der Pressestelle der Stadt Goslar gab es folgende Reaktion: „Der Penny-Markt hat natürlich analog zu anderen Einkaufsmärkten das Recht, auf seinem Privatgelände eine solche Parkregelung einzuführen. Entlang der Osterwiecker Straße direkt an der Kita gibt es tatsächlich zu wenige Parkmöglichkeiten.“

Die Fachkräfte der Kita könnten allerdings in den umliegenden Straßen parken. Im Rahmen des geplanten Neubaus des Kindergartens in der Nähe der ehemaligen Stadthalle würden dann auch Stellplätze für die Kita-Kräfte bei der Planung berücksichtigt.

Übrigens: Der angrenzende Rewe-Parkplatz und die weiteren Geschäfte mit ihren Parkflächen sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Man hört auch schon, dass diese Flächen seit Jahresbeginn wesentlich stärker zugeparkt werden, während der Penny-Parkplatz nun sehr viel leerer erscheint. Einige Dauerparker haben wohl schon umgedacht.

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