Harzburger zocken Kunden im Netz ab

Die Bad Harzburger boten im Netz Dinge wie Spielekonsolen und iPads an, die sie aber gar nicht besaßen. Symbolfoto: Pixabay
Zwei Brüder aus Bad Harzburg verkauften im Internet Dinge, die sie gar nicht hatten. Nun standen sie vor Gericht und mussten sich dafür verantworten. Letztlich kamen beide aus unterschiedlichen Gründen mit Bewährungsstrafen davon.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Bad Harzburg. Zwei Brüder aus Bad Harzburg, 25 und 30 Jahre alt, mussten sich wegen zahlreicher Fälle von gewerbsmäßigen Betruges vor dem Schöffengericht verantworten. Der 25-Jährige brachte es auf 18Taten, für die er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit erhielt. Auf das Konto seines älteren Bruders gingen 24Betrügereien, die mit zwei Jahren geahndet wurden. Auch seine Strafe wurde, gerade noch so, zur Bewährung ausgesetzt.
Die Taten zogen sich fast ein dreiviertel Jahr hin. Der Gesamtschaden belief sich auf über 6000 Euro, den die beiden nun im Verhältnis ihrer Taten abtragen müssen. „Ich bin immer wieder fasziniert, wie einfach man es Betrügern macht und wie gutgläubig die Leute sind“, begann einer der Verteidiger sein Plädoyer. Tatsächlich scheint die Aussicht, eine Playstation der neusten Generation, eine Nintendo Switch oder ein hochwertiges iPad für einen lauen Preis zu ergattern, jegliches Misstrauen auszuschalten.
Genau darauf bauten die Brüder. Der Jüngere hatte zwar seine Ausbildung zum IT-Kaufmann abgebrochen, nutzte aber seine Kenntnisse, um bei diversen Online-Verkaufsportalen ebenso attraktive wie glaubwürdige Angebote einzustellen. Interessenten ließen nie lange auf sich warten. Sie füllten die Konten der Brüder, doch die ersehnten Waren erhielten sie nie.
Ein bis zwei Stunden täglich habe man mit „Kunden“ gechattet oder gemailt. Der Staatsanwalt wunderte sich über diesen Aufwand, der letztlich in keinem Verhältnis zum Gewinn stand und führte den Brüdern vor Augen, was sie in dieser Zeit mit ehrlicher Arbeit hätten verdienen können. Die Angeklagten quittierten diesen Einwand mit nachdenklichem Schweigen. Rädelsführer der Betrugstaten war der 30-Jährige. Gerade aus dem Gefängnis entlassen zog er zu seinem Bruder nach Bad Harzburg. Er gab Geldnot und seine Spielsucht als Motiv an. Geld konnte auch der jüngere, arbeitslose Bruder brauchen. So ließ er sich auf den Tatplan ein. Allerdings begann er sich nach einer Zeit zu zieren und wollte nicht mehr mitmachen.
Natürlich flogen die Taten auf, da die geprellten Kunden Anzeige erstatteten. Folge war eine Wohnungsdurchsuchung, bei der man den Brüdern die Tatwerkzeuge, Computer und Handys wegnahm. Dennoch schaffte es der 25-Jährige nach dieser polizeilichen Maßnahme noch einen weiteren Betrug zu begehen, wofür er nach eigenen Angaben das Handy seiner Freundin benutzte. Diese Tat wurde vom Schöffengericht wegen besonderer Dreistigkeit mit einer höheren Einzelstrafe bedacht, als die anderen Taten.
Beide Brüder waren einschlägig vorbestraft. Dass es der 30-Jährige trotz 19 Voreintragungen doch noch einmal zu einer Bewährungschance brachte, lag an seinem völlig veränderten Lebenswandel. Er zog nach Braunschweig und begann eine Ausbildung, die er demnächst abschließt. Seit den Betrügereien vor zwei Jahren, ist er nicht mehr straffällig geworden. Allerdings dauert seine Bewährungszeit vier Jahre. Für den Jüngeren der beiden, der es auf vier Voreintragungen brachte, ist es die erste Freiheitsstrafe. Er muss sich drei Jahre lang bewähren.