Haftstrafe für notorischen Betrüger aus Hahausen
Die Statue Justitia: Das Goslarer Amtsgericht verurteilte einen notorischen Betrüger. Foto: Peter Steffen/dpa
Ein 28-Jähriger aus Hahausen wurde wegen sechsfachen gewerblichen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Derzeit beträgt die Bewährungszeit drei Jahre, ob dem notorischen Betrüger das Gefängnis erspart bleibt, ist unsicher.
Goslar. Ein 28-Jähriger aus Hahausen wurde wegen sechsfachen gewerblichen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Derzeit beträgt die Bewährungszeit drei Jahre, doch ob dem notorischen Betrüger das Gefängnis erspart bleibt, ist alles andere als sicher.
Erst im November wurde er vom Amtsgericht Seesen zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen schweren Diebstahls verurteilt. Zusammen mit einigen Kumpanen war er in Kfz-Werkstätten eingebrochen und hatte Werkzeug gestohlen. Für diese Einbrüche sah ihn das Amtsgericht Seesen als Rädelsführer an. Aus beiden Urteilen wird nun eine Gesamtstrafe gebildet. Ob die noch in einem bewährungsfähigen Bereich bleibt, also unter zwei Jahren, ist nicht gewiss.
Mehr als 4000 Euro
Durch die an diesem Tag zu verhandelnden Betrugstaten, hatte sich der 28-Jährige eine Summe von 4536 Euro ergaunert, die nun eingezogen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. In diesem Fall wäre der Angeklagte nach der Gesamtstrafenbildung auf jeden Fall inhaftiert worden.
Vom März 2022 bis zum April 2023 hatte der geständige 28-Jährige Autoersatzteile und iPads über die Plattform Ebay angeboten. Für die verkauften Waren, die er gar nicht besaß, kassierte er Summen zwischen 300 und 725 Euro. 2023 verkaufte er sogar einen Wagen, der ihm nicht gehörte, für 2200 Euro. Diese Summe hat er dem geprellten Autokäufer zwischenzeitlich zurückgezahlt.
Hohe Rückfallgeschwindigkeit
Seit 2017 begeht der 28-Jährige mit hoher Rückfallgeschwindigkeit Betrügereien. Zum Teil gab es mehrere Verurteilungen pro Jahr von Gerichten in Salzgitter, Hildesheim, Seesen und nun Goslar. Bisher war er noch mit Geldstrafen davongekommen. Nun gab er Geldnot als Motiv an, machte aber auch seine angeschlagene Psyche für die Fehlentscheidungen verantwortlich. Damals sei seine Freundin gestorben und er sei arbeitslos gewesen. Nun wurden die Taten als gewerbsmäßig eingestuft, was das Strafmaß erhöht.
Hände vorm Gesicht
Dies ist laut Anklage dann der Fall, wenn jemand wiederholt handelt, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle aus den Betrügereien zu verschaffen. Während sich sein Verteidiger Roland Schulte Holthausen dafür stark machte, dass sein Mandant auf freiem Fuß bleiben kann, schien der junge Mann zu begreifen, in was für einem Schlamassel er steckte. Er schlug die Hände vors Gesicht und weinte.
Dabei hat der 28-Jährige mittlerweile einen Job gefunden und verdient gutes Geld, was ihm die für eine Bewährung notwendige positive Sozialprognose beschert.