Fahnder ahnden 35 Rechtsverstöße auf B4 bei Braunlage

Auf dem Parkplatzen zwischen den B4-Abfahrten Nord und Mitte haben die Polizeibeamten am Mittwochnachmittag eine Kontrollstelle eingerichtet. Foto: Polizei
Im Rahmen einer Großkontrolle hat die Polizei im Oberharz am Mittwochnachmittag insgesamt 35 Rechtsverstöße geahndet. Die Kontrollstelle war an der B4 zwischen den Abfahrten Braunlage-Nord und Braunlage-Mitte eingerichtet worden.
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Braunlage. Insgesamt 35 Verstöße gegen unterschiedliche Rechtsnormen verzeichnete die Polizei im Bereich Braunlage bei einer Großkontrolle am Mittwochnachmittag. Zielrichtung dieser Aktion mit mehr als 30 Einsatzkräften sei die Bekämpfung der Eigentumskriminalität gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung. Fünf Stunden lang hatten die Beamten auf einem Parkplatz an der B4 zwischen den Abfahrten Braunlage-Nord und -Mitte eine Kontrollstelle eingerichtet, unterstützt wurden die Oberharzer durch Einsatzkräfte aus Goslar.
Folgende Ergebnisse brachte die Großkontrolle: Bei drei Insassen eines Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass diese in Deutschland offensichtlich unerlaubt einer Arbeit nachgehen, was ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz nach sich zieht. Weitere Ermittlungen hinsichtlich Verstößen gegen das Steuerrecht würden durch das Hauptzollamt geführt, heißt es in der Mitteilung.
Unzulässige Blitzer-Warnung entdeckt
Ein Pkw-Fahrer sei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen, auch hier wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer Fahrzeugführer wurde wegen eines Verstoßes gegen die Gurtpflicht kontrolliert. Zudem habe er eine unzulässige Blitzer-Warnung, genutzt, was er bei der Kontrolle zu verschleiern versucht habe, so die Polizei. Der Verdacht des illegalen Aufenthalts ergab sich bei der Überprüfung eines anderen Autofahrers, er wurde vorläufig festgenommen und weiterführende Ermittlungen eingeleitet.
Insgesamt 32 Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndeten die Fahnder im Verlauf der Kontrolle, zudem wurden drei Sicherheitsleistungen erhoben. „Die Erkenntnisse und Ergebnisse unserer Kontrolle belegen einmal mehr die Notwendigkeit solcher Überprüfungen“, bilanziert Polizeioberkommissarin Anne Reinke. Dies gelte gleichermaßen für die Bekämpfung der unterschiedlichen Kriminalitätsphänomene, wie auch für die Verkehrssicherheits- und Präventionsarbeit der Polizei, lautet das Fazit der Einsatzleiterin. red