Drei Diebstähle: Goslarer Polizei macht die Täter dingfest

Die Polizei war am Wochenende mehrfach gefordert. Symbolbild: dpa
Im Advent haben die Langfinger offenkundig Hochkonjunktur. Am Wochenende vereitelten Passanten, Polizisten in Freizeit sowie ein Detektiv gleich drei Diebstähle in Goslar. Ein Ladendieb nutzte bei seinem Beutezug eine spezielle Klau-Tasche.
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Goslar. Aufmerksamen Kunden ist es laut Polizei zu verdanken, dass ein Diebespärchen nicht wie erhofft zum Zuge kam. Die beiden Goslarer wurden am Samstag gegen 13.30 Uhr in einem Drogeriemarkt an der Breiten Straße beobachtet, wie sie Waren im Gesamtwert von rund 200 Euro aus Auslagen in ihren Taschen verstauten.
Nach Passieren des Kassenbereichs stoppte eine Mitarbeiterin das Duo. Die 44-jährige Frau und der drei Jahre jüngere Mann versuchten zu fliehen. Die Frau trat der Mitarbeiterin gegen das Schienbein, wurde jedoch durch einen weiteren Kunden bis zum Eintreffen der verständigten Polizei festgehalten. Der Mann hatte sich zwischenzeitig mit seinem verstauten Diebesgut im Wert von 89,89 Euro vom Tatort entfernt, wurde aber ermittelt. Strafverfahren sind eingeleitet.
Zwei Polizisten außer Dienst fassen zu
Gegen 17 Uhr stahl ein 19-Jähriger zwei Kleidungsstücke im Wert von 130 Euro aus einem Sportgeschäft an der Fischemäkerstraße. Er floh zu Fuß, wurde aber durch zwei Polizeibeamte nahe beim Sportgeschäft gestellt. Die Männer waren eigentlich nicht im Dienst und warteten deshalb bis zum Eintreffen ihrer Kollegen, um den jungen Mann zu übergeben. Das Diebesgut wurde bei ihm gefunden und beschlagnahmt.
Hamburger unter Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls
Gar wegen gewerbsmäßigen Diebstahls ermittelt die Goslarer Polizei gegen einen 20-jährigen Hamburger. Er wurde laut Polizei-Bericht schon am Freitag um 16.20 Uhr vom Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er zuvor deponierte Kopfhörer aus der Warenauslage eines Einzelhandelsgeschäfts im Schleeke entnahm und sie in seiner Einkaufstasche verstaute. Sie war extra zu diesem Zweck präpariert. Die Polizei gab das Diebesgut zurück und beschlagnahmte die Tasche. Dem Täter wurde Hausverbot erteilt.