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Körperverletzung  in St. Amdreasberger Kneipe hat Nachspiel vor Gericht

Bewährungsstrafe für einen Wurf mit dem Glas

Das Urteil für den Bierglaswurf: Sechs Monate auf Bewährung und 300 Euro Schmerzensgeld. Symbolfoto: Pixabay

Das Urteil für den Bierglaswurf: Sechs Monate auf Bewährung und 300 Euro Schmerzensgeld. Symbolfoto: Pixabay

Ein 23-Jähriger bekam vom Amtsgericht eine Bewährungsstrafe und muss 300 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil im Sommer einen Gast vor einer Kneipe in St. Andreasberg mit einem Bierglas beworfen hatte. 

Von Corina Klengel Mittwoch, 15.12.2021, 12:00 Uhr

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St. Andreasberg. Der 23-Jähriger aus Hannover musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung einfinden. Dafür, dass er im Sommer einen Gast vor einer Kneipe in St. Andreasberg mit einem Bierglas bewarf, bekam er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zudem muss der impulsive junge Mann dem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Wie schon so oft hatte emsiger Alkoholgenuss die Besucher einer kleinen Kneipe dazu bewegt, sich in zwei Lager aufzuteilen. Draußen vor dem St. Andreasberger Lokal schaukelte sich ein Streit hoch, dessen Ursache sich heute nicht mehr rekonstruieren lässt.

Zunächst hagelte es böse Worte, dann gab es Schubsereien, schließlich krachte die erste Faust in ein Gesicht. Der 23-jährige Freund des Getroffenen sprang diesem bei und stellte sich dem Schläger in den Weg. Der schlug erneut zu, traf aber nicht. Das Opfer des ersten Schlages hatte sich mittlerweile berappelt und schickte nun seinerseits den Schläger mit einem Schwinger zu Boden. Dann flog das Glas.

Der 23-jährige Glaswerfer kam während der Verhandlung vor Gericht nur sehr zögerlich mit der Sprache heraus, was sich vor der Kneipe zugetragen hatte. Anfänglich hieß es, er habe das Glas lediglich aus Wut vor sich auf den Boden geworfen, keinesfalls auf das Opfer. Im Laufe der immer eindringlicheren Befragung durch Richterin Heise rückte die Aufschlagstelle des Glases dann doch immer näher an das Opfer heran. Schließlich gab der 23-Jährige zu, „vielleicht doch irgendwie“ in Richtung des Mannes geworfen zu haben. Aber treffen habe er ihn nicht wollen.

Nach weiteren Fragen gab der junge Mann zu, billigend in Kauf genommen zu haben, den Mann zu treffen, der laut Attest ein rundes, zu einem Glas passendes deutlich sichtbares Hämatom davontrug. Juristen sprechen in diesem Fall von einem Eventualvorsatz. Für die Bewährungszeit von zwei Jahren sollte der aufbrausende junge Mann wohl Kneipen, Alkohol und Gläser meiden.

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