Anstieg um 25 Prozent: Klosterkammer erhöht Erbpachtzins

Das Klostergut Wöltingerode bei Vienenburg gehört zur Klosterkammer in Wernigerode. Die Sonderbehörde des Wissenschaftsministeriums ist ein großer Grundeigentümer und Deutschlands größter Erbpachtgeber. Foto: Sowa
Der Klosterkammer Hannover gehören auch im Landkreis Goslar zahlreiche Grundstücke. Viele sind langfristig verpachtet. Jetzt hat die Klosterkammer angekündigt, den Pachtzins um 25 Prozent zu erhöhen, um die Inflation auszugleichen.
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Harz/Hannover. Die Klosterkammer Hannover ist nach eigenen Angaben bundesweit der größte Verpächter von Erbpacht-Grundstücken. Um die Inflation auszugleichen, erhöht die Sonderbehörde, die dem Wissenschaftsministerium unterstellt ist, den Erbbauzins um 25 Prozent. Davon betroffen sind dieses Jahr 2000 Verträge, darunter etwa 330 Grundstücke im Landkreis Goslar.
Etwa 80 Grundstücke davon befinden sich in Vienenburg, etliche weitere in Goslar. Meist beträgt die Pacht weniger als 100 Euro pro Jahr. Betroffen sind aber auch einige Gewerbetreibende, die derzeit mehrere 1000 Euro pro Jahr bezahlen, berichtet Friederike Bock, Dezernentin für Liegenschaften bei der Klosterkammer in Hannover.
Über 80 Jahre
Das Erbbaurecht, auch als Erbpacht bezeichnet, bietet eine Alternative zum Grundstückskauf. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit. Es handelt sich um eine preiswerte Alternative zum Kauf. In der Regel wird ein Grundstück für99 Jahre gepachtet, bei der Klosterkammer Hannover laufen die Verträge 80 Jahre, erklärt Dezernentin Bock weiter.
Die 17.000 Verträge der Klosterkammer werden je nach Vereinbarung alle fünf oder zehn Jahre angepasst, nachdem sie abgeschlossen wurden. Die ersten Verträge wurden im Januar geändert, weitere folgen in den kommenden Monaten.
Die Vereinbarungen würden „eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die inflationsbedingte Preisentwicklung“ vorsehen, erklärt Dr. Matthias Nagel, Leiter der Liegenschaftsabteilung der Klosterkammer, in einer Mitteilung. Die Erhöhung richte sich nach dem Verbraucherpreisindex, der am Kaufkraftverlust des Geldes gemessen werde.
Wer ein Grundstück per Erbbaurecht nutze, sei vor „übermäßig hohen Preissteigerungen“ geschützt, berichtet Nagel. Denn der Erbbauzins dürfe nicht höher ansteigen, als sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse positiv verändert haben. Die allgemeine Preisentwicklung werde mit der Erhöhung der Pacht nun nach zehn Jahren „nachgeholt“, aber nicht übertroffen.
Mit der aktuellen Erhöhung erzielt die Kammer nach einer vorsichtigen Schätzung von Bock etwa einen mittleren sechsstelligen Betrag. Die Einnahmen, in einer Mitteilung ist von „Wertsicherung“ die Rede, dienen dazu, die rund800 Gebäude zu unterhalten, viele davon sind Baudenkmale, wie etwa das Klostergut in Wöltingerode. Außerdem werden rund12.000 Kunstobjekte bewahrt.
Anderswo sinkt der Zins
Die Klosterkammer ist sich angesichts der gegenwärtigen Preissteigerung auf vielen Gebieten bewusst, dass ihre „Wertsicherung“ eine weitere Belastung für zahlreiche Haushalte bedeutet, in Vienenburg etwa seien auch viele Immobilieneigentümer in Wohnanlagen davon betroffen. Liegenschaftsleiter Nagel erklärt dazu: „Natürlich haben wir Verständnis für die Gesamtumstände, wir müssen aber auch unseren vertraglichen Regelungen fristgerecht nachkommen.“
Die Klosterkammer Hannover verweist in ihrer Mitteilung auch darauf, dass Städte wie Lübeck, Bremen und Hamburg ihren Erbbauzins sogar gesenkt hätten. Die Kommunen könnten dies aber durch Gebührenerhöhungen an anderer Stelle ausgleichen, das sei der Klosterkammer nicht möglich. Als „Behörde des Landes Niedersachsen“ sei die Kammer an die Landeshaushaltsordnung gebunden, diese gebe den Erbbauzins vor.