Angriff auf Polizisten: Angeklagter zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt

Ein Faustschlag kommt einem 22-jährigen Ex-Harzburger jetzt teuer zu stehen. Symbolfoto: Pixabay
Ein 20-Jähriger aus Bad Harzburg musste sich jetzt vor dem Goslarer Jugendgericht verantworten: Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, einen Polizisten angegriffen und sich anschließend gegen die Verhaftung gewehrt zu haben. Es war nicht das erste Mal, dass der Bad Harzburger vor Gericht stand.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Bad Harzburg/Goslar. Wegen eines Angriffes auf einen Polizisten, anschließenden Widerstands gegen die Verhaftung sowie Körperverletzung verurteilte das Jugendgericht in Goslar unter Vorsitz von Urte Schwerdtner jetzt einen 20-Jährigen aus Bad Harzburg zu vier Wochen Dauerarrest.
Mit Drogenscreenings hat er nun zu beweisen, dass er sich künftig von Betäubungsmitteln fernhält. Sollte er nicht zur Schule zurückkehren, warten überdies noch 200 Arbeitsstunden auf den renitenten Heranwachsenden, der sich auch im Gericht nicht gerade von seiner besten Seite präsentierte.
Seinen ersten Gerichtstermin in dieser Sache zwei Wochen zuvor ließ der Bad Harzburger ebenso unentschuldigt verstreichen, wie die meisten seiner Schulstunden. Deswegen wurde er nun von der Polizei vorgeführt. Auch die Auflagen seiner letzten Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung im Juli ignorierte er bisher geflissentlich. „Sehe es nicht ein, meine Freizeit für solche Maßnahmen zu opfern“, gab der junge Angeklagte patzig zurück, als die Vorsitzende ihn fragte, warum er noch keine der Auflagen erfüllt habe.
Unter der unverhohlenen Feindseligkeit des jungen Mannes hatte im März dieses Jahres die Besatzung eines Polizeistreifenwagens zu leiden: Die beiden Beamten hatten damals bemerkt, wie der 20-Jährige in der Nähe des Bad Harzburger Bahnhofs einen anderen Jugendlichen im Schwitzkasten hatte und vorsichtshalber eingegriffen. Der Angeklagte empfing die Polizisten mit einem deftigen „Verpisst euch!“.
Den von den Beamten ausgesprochenen Platzverweis ignorierte er. Als der Polizist nachdrücklich verlangte, er solle sich entfernen, ging der Angeklagte auf den Beamten los und schubste ihn. Der Polizist wiederum brachte den wehrhaften jungen Mann zu Boden. Auch mit der Kollegin zusammen sei es kaum gelungen, ihm die Handfesseln anzulegen, berichtete der 41-jährige Beamte während der Verhandlung. „Die konnten ihn kaum bändigen“, bestätigte ein weiterer Augenzeuge. Das wilde Gerangel, bei dem sich der 41-Jährige leicht verletzte, hatte seinerzeit viele Zuschauer gehabt.
Später hatte sich dann herausgestellt, dass der 20-Jährige vor der Tat Cannabis, Medikamente und Alkohol konsumiert hatte. Dieser Mischkonsum hatte schon bei früheren Taten eine Rolle gespielt. Insgesamt brachte es der Angeklagte auf 14 Voreintragungen, vielen folgte bereits ein einwöchiger Dauerarrest.
Aufgrund dieser latenten Uneinsichtigkeit forderte die Staatsanwaltschaft sogar eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, was im Jugendstrafrecht schon eine Besonderheit darstellt. Weil aufgrund der neuen europäischen Richtlinien für das Jugendstrafrecht Zweifel bestanden, ob angesichts eines solchen Strafmaßes überhaupt vor dem Einzelrichter verhandelt werden darf und auch aus Überzeugung, dass ein vierwöchiger Dauerarrest den Angeklagten mehr beeindrucke, lehnte Richterin Urte Schwerdtner jenen Antrag der Staatsanwaltschaft allerdings ab.