Windkraft-Betrüger floh mit Reisepass – Justiz ahnungslos
Hendrik Holt, hier 2023 vor Gericht in Deutschland, floh nach Dubai. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa
Hendrik Holt saß in Berlin in einem Gefängnis mit offenem Vollzug. Er durfte tagsüber raus - und floh. Seinen Personalausweis hatte die Justiz. Seinen Reisepass aber nicht.
Berlin/Osnabrück/Dubai. Der Windkraft-Betrüger Hendrik Holt, der nach seiner Flucht in Dubai gefasst wurde, musste während seiner Haftzeit in Berlin seinen Personalausweis abgeben. Dass er noch einen Reisepass hatte, den er möglicherweise bei seiner Reise nutzte, war bei den Berliner Justizbehörden nicht bekannt, wie eine Sprecherin sagte.
Grundsätzlich werde von jedem Gefangenen im offenen Vollzug ein Personaldokument, etwa ein Personalausweis, einbehalten, hieß es weiter. Das sei auch in diesem Fall so gewesen. Fälle, in denen ein anderer Ausweis missbraucht werde, seien ausgesprochen selten. Daher habe es auch keinen Anlass gegeben, in dieser Hinsicht tätig zu werden.
Holt war 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gefängnisstrafe von fast neun Jahren verurteilt worden. In Berlin saß er im sogenannten offenen Vollzug, das heißt, er durfte das Gefängnis tagsüber regelmäßig verlassen. Ende August kehrte er nicht zurück und wurde daraufhin mit einem Haftbefehl und von Zielfahndern der Kriminalpolizei gesucht.
Am Dienstag wurde Holt in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen. Bei seiner Flucht war er nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück auch im Besitz seines Reisepasses. Nun will Deutschland ihn ausliefern lassen. Holt hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft.