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Rente

Wie die Grundrente bei den Betroffenen wirkt

Seniorinnen - hier eine Yoga-Szene im Schlosspark Köthen - vor allem in Ostdeutschland profitieren vielfach von der Grundrente. (Archivfoto)

Seniorinnen - hier eine Yoga-Szene im Schlosspark Köthen - vor allem in Ostdeutschland profitieren vielfach von der Grundrente. (Archivfoto) Foto: Jan Woitas/dpa

Vor fünf Jahren wurde sie nach langem Streit zwischen Union und SPD eingeführt: die Grundrente. Nun zieht die Regierung Bilanz.

Von Basil Wegener, dpa Montag, 09.02.2026, 04:20 Uhr

Berlin. Mit einer Grundrente von durchschnittlich 97 Euro im Monat hat der Staat zuletzt mehr als einer Million Menschen in Deutschland das Alterseinkommen aufgebessert. Das zeigt eine Untersuchung der Universität Regensburg für die Bundesregierung. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Studie zeige, dass die Grundrente „zielgerichtet“ bei den Menschen ankomme, sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) der dpa.

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur normalen gesetzlichen Rente für Menschen, die trotz langjähriger Beitragszahlungen nur geringe Rentenansprüche haben. Die Untersuchung betrachtet das Jahr 2023. 1,27 Millionen Menschen bekamen damals Grundrente. Männern in den neuen Ländern wurden im Schnitt 67 Euro Grundrente ausgezahlt, in den alten Ländern bekamen sie 95 Euro. Bei Frauen mit Grundrente betrug der Zuschlag im Osten im Schnitt 86 Euro, im Westen 103 Euro.

Vor allem Frauen bekommen Grundrente

Insgesamt haben den Angaben zufolge 12,3 Prozent der Altersrentnerinnen und -rentner grundsätzlich Anspruch auf eine Grundrente - aber nur 6,21 Prozent erhalten den Zuschlag, denn davor steht die Einkommensanrechnung. 

Mehr als vier von fünf der Grundrentenberechtigten sind Frauen, wobei besonders Frauen in den neuen Ländern von niedrigen Renten betroffen sind. Vor allem bei den jüngeren Jahrgängen machen sich hier brüchigere Erwerbsbiografien und Arbeitslosigkeit der Nachwendezeit bemerkbar. 

Im Schnitt haben Frauen unter sonst gleichen Bedingungen eine 13 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, grundrentenberechtigt zu sein, haben die Autorinnen und Autoren errechnet. Sie stellen fest: Nach wie vor übernähmen Frauen einen überproportionalen Anteil der Kindererziehung. 

Für die Grundrente ist das positiv, denn Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt: „Fast jede fünfte Altersrentnerin erfüllt die Voraussetzungen, während dies nur bei einem geringen Teil der Männer der Fall ist.“ Kindererziehungszeiten trügen bei Müttern mit mehreren Kindern beinahe so stark zur Berechtigung auf Grundrente bei wie Beschäftigungszeiten. 

In den neuen Bundesländern sind Altersrentenbezieher häufiger grundrentenberechtigt, wobei dies vor allem auf Männer zutrifft. Bei Frauen hingegen ist der Unterschied geringer. In den alten Ländern fällt die Grundrente im Schnitt höher aus.

Wie die Einkommensanrechnung wirkt

Nur 50,5 Prozent der Menschen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundrente erfüllen, bekommen den Zuschlag tatsächlich. In den übrigen Fällen wird Ankommen angerechnet - vor allem bei Frauen. Das sind einerseits das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Renten und versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen. 

Häufig führt aber auch die Anrechnung des Partnereinkommens dazu, dass jemand keine Grundrente bekommt - eine Regelung, die vergangenes Jahr höchstrichterlich bestätigt wurde. Der Bericht zeigt: Wenn die Einkommensanrechnung zu Buche schlägt, ist das nur in 5 bis 11 Prozent der Fälle so, dass der Zuschlag kleiner wird. Sonst fällt er ganz aus.

So erhalten unterm Strich nur 46,6 Prozent der grundrentenberechtigten Frauen tatsächlich einen Zuschlag, aber 70,9 Prozent der Männer. Etwas kleiner ist die Wahrscheinlichkeit des Grundrentenbezugs für Menschen mit einem bis drei Kindern. Bei vier oder mehr Kindern steigt die Wahrscheinlichkeit leicht. Bei Personen mit einer niedrigeren Kinderanzahl - meinen die Autoren - gibt es wohl häufiger höhere Einkommen als bei Kinderlosen und besonders Kinderreichen.

Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat man nach mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen etwa aus Beschäftigung oder Kindererziehung und geringen Anwartschaften. Dann folgt die Einkommensanrechnung, wobei es Freibeträge gibt.

Bas: „Menschen, die hart gearbeitet haben“

Bas betonte: „Die Grundrente würdigt die Lebensleistung von hart arbeitenden Menschen in diesem Land und ist ein Erfolg.“ Wer jahrzehntelang mit unterdurchschnittlichem Verdienst gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, erhalte so eine höhere Rente. „Gerade Frauen profitieren von dem Zuschlag zu ihrer Rente.“ 

Angesichts der Reformversprechen der Regierung bei der Rente versicherte Bas: „Wir werden in der Alterssicherung gezielt Menschen in den Blick nehmen, die hart gearbeitet haben.“ Arbeit und Lebensleistung müssten einen Unterschied machen. Bis Mitte des Jahres sind Empfehlungen einer Regierungskommission zur Rente angekündigt.

Dabei gibt es Forderungen, die Grundrente zu erhöhen. So hatte Verdi-Chef Frank Werneke die Grundrente angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten als „viel zu wenig“ kritisiert.

Bundessozialministerin Bärbel Bas will einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner weiter unterstützen. (Archivfoto)

Bundessozialministerin Bärbel Bas will einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner weiter unterstützen. (Archivfoto) Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Anrechnung des Partnereinkommens führt oft dazu, dass keine Grundrente fließt. (Illustration)

Die Anrechnung des Partnereinkommens führt oft dazu, dass keine Grundrente fließt. (Illustration) Foto: Jens Büttner/dpa

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