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Kriminalität

Verteidigung weist Mordvorwürfe gegen Arzt der MHH zurück

Die Ermittlungen gegen den Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) laufen schon seit dem vergangenen Jahr. Sie wurden jedoch erst jetzt öffentlich. (Archivbild)

Die Ermittlungen gegen den Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) laufen schon seit dem vergangenen Jahr. Sie wurden jedoch erst jetzt öffentlich. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) steht im Fokus schwerer Vorwürfe. Doch seine Verteidigung spricht von erlaubter Sterbebegleitung – was steckt hinter den Ermittlungen?

Von dpa Freitag, 06.03.2026, 18:00 Uhr

Hannover. Die Verteidigung eines wegen mutmaßlicher Tötungsdelikte beschuldigten Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) weist die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. Der Beschuldigte bestreite die Anschuldigungen entschieden, teilten seine Anwälte in einer Presseerklärung mit.

Verdacht: vollendeter Mord, Totschlag und versuchter Mord

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover wird gegen den 49 Jahre alten Internisten wegen des Verdachts des vollendeten Mordes in einem Fall sowie wegen Totschlags beziehungsweise versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen ermittelt. Der Arzt sitzt in Untersuchungshaft. Eine Anklage ist bislang nicht erhoben worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe die Frage nach den Voraussetzungen und Grenzen palliativer Sterbebegleitung, teilte die Verteidigung mit. Ihr Mandant habe sich bei der Behandlung von Patienten stets innerhalb des rechtlichen Rahmens einer zulässigen indirekten Sterbehilfe bewegt.

Ein Patient habe sich im künstlichen Koma befunden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, in mehreren Fällen schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet zu haben. Die Taten sollen sich im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025 ereignet haben. In einem Fall soll der Beschuldigte als Notarzt zu einer schwer kranken Frau in einer Demenz-Wohngemeinschaft gerufen worden sein und ihr eine hohe Dosis Morphin verabreicht haben.

In zwei weiteren Fällen geht es nach Angaben der Ermittler um Todesfälle auf einer Station der MHH. Bei einem Patienten, der in einem künstlichen Koma gelegen habe, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.

Die MHH hatte den Fall im Mai des vergangenen Jahres selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und den Arzt freigestellt. Die Ermittlungen dauern an.

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