Bundesarbeitsgericht

GZ Plus IconUrteil: Videoüberwachung bei Kündigungsrechtsstreit zulässig

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Aufzeichnungen aus einer Videoüberwachung können für eine Kündigung und einen sich daraus ergebenden Rechtsstreit herangezogen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt. In einem Kündigungsschutzprozess bestehe grundsätzlich kein Verwertungsverbot von Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, urteilte der zweite Senat. Das gelte auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts stehe.

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