Umstrittene Schlachthof-Betäubungsmethode kommt vor Gericht
Die Betäubung von Schweinen durch das Gas CO2 ist umstritten - Tierschützer wollen gerichtlich prüfen lassen, ob das Verfahren erlaubt ist. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die CO2-Betäubung von Schweinen vor ihrer Schlachtung ist umstritten, nach Alternativen wird gesucht. Tierrechtler rufen nun ein Gericht an.
Vechta/Hannover. Es ist eine Praxis, die Tierschützerinnen und Tierschützer empört: Die Betäubung von Schweinen vor der Schlachtung mit Hilfe von Kohlendioxid (CO2) löst bei den Tieren starke Stressreaktionen, Panik, Atemnot und das Gefühl des Erstickens aus. Dennoch gehört dieses Verfahren zum Alltag in deutschen Schlachthöfen. Mit einer Verbandsklage wollen Tierrechtler und der Landestierschutzverband Niedersachsen dieses Betäubungsverfahren stoppen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Bei der CO2-Betäubung werden Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die in einen Gasschacht gefahren wird, in dem eine hohe Konzentration von Kohlendioxid herrscht. Durch das Gas werden die Tiere bewusstlos. Anschließend werden die Schweine wieder nach oben transportiert, wo sie getötet werden.
Welche Kritik gibt es daran?
Das CO2 reizt die Schleimhäute der Tiere, somit erleiden die Schweine brennende Schmerzen an ihren Augen, im Rachen, in der Nase und in der Luftröhre, sagt Tierärztin Marietheres Reinke, Geschäftsführerin der Agentur „Expertise for Animals“, die Organisationen der Tierrechtsbewegung wissenschaftlich berät. CO2 rufe auch Atemnot hervor, was zu Beginn der Betäubungsphase für Panik bei den Tieren sorgt. „Sie versuchen zu fliehen, sie steigen übereinander, sie verletzen sich selbst, aber auch andere“, erklärt Reinke.
Wie ist die rechtliche Situation?
Nach Ansicht der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) verstößt die CO2-Betäubung sowohl gegen deutsches als auch gegen EU-Tierschutzrecht. Nach deutschem Tierschutzrecht ist es verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das Ausschließen von Alternativen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen sei kein „vernünftiger“, also rechtfertigender Grund. Auch nach EU-Recht müsste dieses Betäubungsverfahren eigentlich verboten sein, aber aus wirtschaftlichen Erwägungen sei es bislang zulässig.
Gibt es denn Alternativen?
Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) können Schweine elektrisch oder mit Gas betäubt werden. Neben CO2 sind auch Edelgase und Gasmischungen von CO2 und Edelgasen zulässig. In der Praxis werde aber nur die Betäubung mit CO2 ausgeführt.
Warum setzen die Schlachtbetriebe auf CO2?
Im Unterschied zur Elektrobetäubung können mit Gas Schweine in Gruppen betäubt werden. Damit ist bei der Schlachtung die Stundenleistung wegen der gleichzeitigen Betäubung mehrerer Tiere größer. Als Alternativen zu Kohlendioxid werden auch reaktionsträge Gase (Inertgase) wie Argon oder Stickstoff diskutiert. In der Praxis gibt es aber Bedenken, ob diese Gase dieselbe Effektivität bei der Betäubung haben oder dass die Qualität des Fleisches dadurch beeinträchtigt wird.
Was sagt die Wissenschaft?
Laut der FLI-Studie führt der Einsatz von Inertgasen dazu, dass die Tiere in geringerem Umfang Schmerzen und Angst erfahren als mit CO2. Die Wissenschaftler sehen deutliche Vorteile für den Tierschutz und keine relevanten Unterschiede in der Fleischbeschaffenheit. Allerdings sei die Forschung zu alternativen Gasen bislang nicht so weit vorangeschritten, dass diese Alternativen in der Praxis im benötigten Umfang eingesetzt werden könnten, erklärt Rebecca Holmes von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Was sagt die Fleischwirtschaft?
Die Betäubung von Schweinen mit CO2 sei ein weltweit etabliertes Verfahren, das in der Europäischen Union zugelassen ist, erklärt dazu Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Fleischwirtschaft. Innerhalb der EU sei dieses Verfahren das am häufigsten eingesetzte System zur Betäubung von Schlachtschweinen. „Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen wird dabei umfassend überwacht.“ Neben der betrieblichen Eigenkontrolle gebe es eine kontinuierliche Kontrolle durch die zuständigen amtlichen Veterinärbehörden.
Was sagt das Land?
Das Landwirtschaftsministerium in Hannover sieht die CO2-Betäubung von Schweinen wegen der Nachteile zwar kritisch, verweist aber auch darauf, dass dieses Verfahren laut EU-Verordnung zulässig ist. Ein schonender Zutrieb der Schweine in die Betäubungsvorrichtung reduziere aber nachweislich das Atemnotsyndrom der Tiere, so dass in Niedersachsen von Fachleuten ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet wurde, das für die Branche einen guten Praxisleitfaden darstelle.
Worauf zielt die Klage?
Tierschützer aus dem „Schlachthof-Prozess“ und der Landestierschutzverband Niedersachsen haben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Veterinäramt des Landkreises Vechta eingereicht. Dieses hat einem Schlachthof die CO2-Betäubung gestattet. Aktivisten hatten dort heimliche Videos von den Auswirkungen dieser Methode auf die Tiere gemacht und veröffentlicht. Zweck der Klage sei eine gerichtliche Überprüfung, ob die CO2-Betäubung mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar sei, hieß es.