Ethikkommission

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Vor der Abstimmung des Bundestags über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hat die niedersächsische Ethikkommission für Berufe in der Pflege angeregt, die Pflegekräfte eng in die Regelung einzubinden. Es seien überwiegend Pflegekräfte, die mit dem Todeswunsch von Patientinnen und Patienten zuerst konfrontiert seien, teilte die Ethikkommission am Donnerstag mit. „Pflegende müssen ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennen, um im Einklang mit dem pflegerischen Ethos professionell und verantwortlich handeln zu können”, betonte Henrikje Stanze, Mitglied der Ethikkommission und Professorin für Pflegewissenschaften an der Hochschule Bremen.

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